Im Technischen Reglement der Eurasischen Wirtschaftsunion 042/2017 sind die einheitlichen Sicherheitsanforderungen, die Kennzeichnungsregeln sowie das Konformitätsbewertungsverfahren für Kinderspielplätze festgelegt.
Im Sinne des Schutzes der Gesundheit des Menschen und der Umwelt ist die Erfüllung der Anforderungen bei der Projektierung, Montage und Nutzung von Spielplätzen aller Art eine Notwendigkeit für einen erfolgreichen Zugang zum Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion und damit auch zum Markt. In den o.g. Prozessen sollen, im Wege der Einhaltung der Anforderungen des Technischen Regelwerks 042/2017, die Risiken für Kinder und deren Betreuer minimiert werden.
Für genauere Fragen rund um dieses technische Regelwerk stehen Ihnen unsere Experten täglich telefonisch zur Verfügung und beraten Sie gerne!
Das Technische Reglement TR EAWU 042/2017 ist am 17.11.2018 in Kraft getreten.