Frucht- und Gemüsesäfte, die in die Eurasische Wirtschaftsunion importiert oder dort hergestellt werden, müssen mit Anforderungen des Technischen Reglements der Zollunion (TR ZU) 023/2011 konform sein. Die Konformität der Säfte mit dem technischen Regelwerk wird im Zuge der EAC-Zertifizierung nachgewiesen. Ähnlich wie in Deutschland unterscheidet man in den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion Säfte von anderen Erfrischungsgetränken und leitet daraus Richtlinien zur Identifizierung der Säfte, Angaben hinsichtlich der Zutaten und andere Kennzeichnungspflichten ab.
Wenn Sie Ihre Produktion nach Zollunion oder in andere Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion importieren wollen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne mit Rat und Tat zur Seite. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Das Technische Reglement der Zollunion 023/2011 ist am 01.07.2013 in Kraft getreten.