Zertifizierung von gasbetriebenen Geräten nach TR ZU 016/2011

Zertifizierung von gasbetriebenen Geräten nach TR ZU 016/2011

Icon TR ZU 016/2011

Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 016/2011 "Über die Sicherheit von gasbetriebenen Geräten"


Unter den technischen Regelwerken versteht man die Vorgaben der Zollunion (heute Eurasische Wirtschaftsunion) an die Beschaffenheit von Produkten und Waren. Sie werden mit dem Ziel veranschiedet, die menschlichen und tierischen Leben sowie den Umwelt zu schützen. Diese Vorgaben müssen von allen Herstellern eingehalten werden, die ihre Waren in die Zollunion einführen wollen. Zur Bestätigung der Produktkonformität gibt es Konformitätsverfahren in Form der EAC-Zertifizierung oder EAC-Deklarierung. Am Ende dieser beiden Verfahren erhält der Hersteller bzw. Antragsteller einen Konformitätsnachweis in Form eines amtlichen Dokuments, das dann bei der Einfuhr oder Inverkehrbringung einer zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt werden muss. Sollte dieses Dokument bei der Zollabwicklung nicht vorhanden sein, kann die Ware nicht verzollt und auch nicht in die EAWU importiert werden. Daher nehmen Sie einfach zu Beginn eines solchen Projekts als Erstes Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie und Sie werden Ihr Produkt und dessen Herstellungsprozess rechtzeitig an die technischen Vorgaben der Eurasischen Wirtschaftsunion anpassen können.

EAC-Zertifikat oder -Deklaration?

Für die gesetzeskonforme Einfuhr von gasbetriebenen Geräten in die EAWU brauchen Sie einen Konformitätsnachweis nach TR ZU 016/2011. Dieser Nachweis kann entweder ein EAC-Zertifikat oder eine EAC-Deklaration sein. Welche Geräte nun welches Konformitätsverfahren unterliegen, zeigt diese Tabelle:

EAC-Zertifizierung nach TR ZU 016/2011EAC-Deklarierung nach TR ZU 016/2011Kein Konformitätsnachweis nach TR ZU 016/2011 erforderlich
Gasbetriebene HeizkesselGaslampenHeizkessel mit Temperaturen bis 115 °C
BlockheizkraftwerkRegel-, Kontroll- und Sicherheitsvorrichtungen für GasanlagenDampfkessel mit einem Druck bis zu 0,07 MPa
Gasdruckregler und -mindererAutomatische ZündvorrichtungenAusrüstungen, bei denen Gas als Kraftstoff für den Motor benutzt wird
Flexible LeitungsverbindungenTragbare Gasheizgeräte für den Privatgebrauch (Camping)Ausrüstungen für die Verwendung bei industriellen Verfahren oder in Industrieanlagen
Gasheizungsanlagen und deren Bauteile  
Gasbetriebene Lufterhitzer  
Gasbetriebene Großküchengeräte wie z.B. Kochkessel, Öfen, Fritteusen usw.  

 

Es gibt noch viele weitere Geräte und Anlagen, die mit Gas betrieben werden, daher ist die oben aufgeführte Tabelle nicht vollständig. Sie soll nur ein kleiner Hinweis darauf sein, dass es je nach Typ des Produkts entschieden werden muss, ob nun eine Deklaration oder ein Zertifikat als Konformitätsnachweis erforderlich ist. Wir empfehlen Ihnen daher, sich gleich zu Beginn Ihres Projekts an unsere erfahrenen Mitarbeiter zu wenden. Sie können Ihnen genau sagen, welche Konformitätsbescheinigung für ein bestimmtes Produkt erforderlich ist!

Ablauf der EAC-Zertifizierung

Bevor der Prozess einer EAC-Zertifizierung nach TR ZU 016/2011 starten kann, benötigen unsere Mitarbeiter von Ihnen bestimmte Unterlagen und Informationen zu Ihrem Produkt. Typischerweise handelt es sich dabei um die folgende Dokumentation:

  • vollständige Bedienungsanleitung
  • alle Prüfprotokolle
  • komplette technische Beschreibung und Dokumentation
  • genaues Datenblatt
  • exakte Montagezeichnung
  • vorhandene Konformitätszertifikate
  • falls vorhanden: Bescheinigungen des Qualitätsmanagements und Protokolle des Produktionsaudits (bei Serienproduktion)

Diese Dokumente müssen in Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaates der Zollunion vorliegen. Wenn Sie jedoch die Originale nur auf Deutsch oder Englisch besitzen, bieten wir als zusätzlichen Service deren Übersetzung und viele andere Sprachen an. Auch eine eventuelle Anpassung von technischen Zeichnungen, Betriebsanleitungen und weiteren Dokumenten an die Vorgaben der Zollunion ist ohne Probleme möglich und wird durch unsere Ingenieure und technischen Redakteure für Sie ausgeführt. Sollte eine Sichtung der Dokumente Ihrer Zulieferer ebenfalls nötig sein, übernehmen wir auch dies für Sie.

Sobald uns das komplette Dokumentenpaket vorliegt, beantragen wir für Sie die Zertifizierung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Der Antragsteller kann nur eine juristische Person mit Sitz innerhalb der EAWU sein. Wir stellen Ihnen einen zuverlässigen Antragsteller in Zollunion zur Verfügung. Die Mitarbeiter unseres russischen Büros erstellen für Sie einen Antragstellervertrag in zwei Sprachen. Wenn Sie es jedoch selbst machen möchten, müssten Sie zunächst einen Partner innerhalb der EAWU suchen oder dort eine Zweigstelle gründen. Wir sorgen für alle Formalitäten und beantragen für Sie ein EAC Zertifikat oder Deklaration, dann ist der ganze Prozess für Sie mit deutlich weniger Aufwand verbunden.
Nachdem die Zertifizierungsstelle alle notwendigen Tests durchgeführt und ein Zertifikat ausgestellt hat, senden wir Ihnen direkt eine digitale Kopie des Dokuments zu. Das Originaldokument erhalten Sie anschließend per Post. So wird der Terminplan Ihres Projektes stets eingehalten.

Unterschied zwischen Deklarierung und Zertifizierung

Die EAC-Deklaration unterscheidet sich wesentlich vom EAC-Zertifikat. Die Deklarierung eines Produkts findet ausschließlich auf Grundlage der Dokumente statt, die vom Hersteller bereit gestellt werden. Dies beschleunigt das Verfahren der Deklarierung deutlich im Vergleich zur Zertifizierung. Doch auch bei der Registrierung einer Deklaration müssen die Herstellerdokumente den festgelegten Anforderungen und Standards entsprechen. Unsere Mitarbeiter können Ihnen dabei tatkräftig zur Seite stehen und die Dokumente gegebenenfalls an die Anforderungen der technischen Regelwerke anpassen.

EAC Kennzeichnung 

Nach der erfolgten Zertifizierung/Deklarierung nach TR ZU 016/2011 muss das Produkt mit einem Konformitätszeichen versehnt werden. Bei dieser Markierung handelt es sich um das EAC-Zeichen. Die EAC Markierung muss sichtbar sowohl auf dem fertigen Produkt als auch in den dazugehörigen technischen Dokumenten aufgebracht sein. Die EAC Kennzeichnung ist verpflichtend. Das Nichtbefolgen dieser Pflicht kann sehr empfindliche Strafen von Staatsbehörden zur Folge haben. Sollte die Anbringung des EAC Zeichen auf den Produkt aus technischen Gründen nicht möglich sein, ist das Erscheinen des EAC-Zeichens allein auf der Verpackung und in den Betriebsdokumenten zulässig.
Generell muss das EAC Zeichen so angebracht werden, dass es über den gesamten Lebenszyklus der Ware einwandfrei erkennbar ist.


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