Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 001/2011 „Über die Sicherheit der Schienenfahrzeuge“
Das Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 001/2011 enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an die neu entwickelten oder modernisierten Schienenfahrzeuge und deren Bestandteile, die in der EAWU in Verkehr gebracht werden. Das Regelwerk gilt für die Schienenfahrzeuge, die auf öffentlichen und nichtöffentlichen Strecken verkehren und auf einer Spurbreite von 1520 mm eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 200 km/h erreichen können.
Das Technische Regelwerk TR ZU 001/2011 soll die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an Schienenfahrzeuge und deren Bestandteile auf dem gesamten Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion gewährleisten. Des Weiteren dient es der Sicherstellung des freien Warenverkehrs.
Unter Schienenfahrzeugen versteht das TR ZU 001/2011:
- Lokomotiven
- Triebzüge mit Wagen
- Personenwagen mit Lokomotivantrieb
- Güterwagen
- Spezialschienenfahrzeuge
Das Technische Regelwerk TR ZU 001/2011 ist am 02.08.2014 in Kraft getreten.
Mit diesem TR ZU wird die Sicherheit und Qualität neuer und modernisierter Schienenfahrzeuge auf dem Gebiet der Zollunion gewährleistet.
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