TR ZU 029/2012 | Technisches Regelwerk der Zollunion über die Sicherheit von Lebensmittelzusatzstoffen, Aromastoffen und Verarbeitungshilfsstoffen

TR ZU 029/2012 | Technisches Regelwerk der Zollunion über die Sicherheit von Lebensmittelzusatzstoffen, Aromastoffen und Verarbeitungshilfsstoffen

Icon TR ZU 029/2012

Technisches Regelwerk TR ZU 029/2012

Das Technische Reglement der Zollunion TR ZU 029/2012 enthält Sicherheitsanforderungen an Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe. Die Sicherheitsanforderungen dienen dem Schutz der Gesundheit des Menschen und stellen mikrobiologische Kriterien dar, die in der Produktion der Lebensmittelzusatzstoffe u.a. zu beachten sind.

Um einen reibungslosen Import bzw. Export der obengenannten Produkte nach Zollunion oder in die Eurasische Wirtschaftsunion zu ermöglichen, sind die Sicherheitsanforderungen des Technischen Regelwerkes TR ZU 029/2012 zwingend einzuhalten. Bei nachgewiesener Konformität gemäß TR ZU 029/2012 werden die Produkte entsprechend der Normen der EAC-Zertifizierung gekennzeichnet.


Das Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 029/2012 ist am 01.07.2013 in Kraft getreten.


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