In diesem technischen Reglement werden Sicherheitsanforderungen an die Herstellung, den Transport und die Lagerung von Milch und Milchprodukten gestellt. Um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, sind die Sicherheitsanforderungen eine einzuhaltende Notwendigkeit, wenn die Produkte nach Zollunion und in die Eurasische Wirtschaftsunion eingeführt werden sollen.
Der Anwendungsbereich des TR ZU 033/2013 fällt grundsätzlich auf sämtliche Milcherzeugnisse, die für den Verzehr bestimmt sind, mit Ausnahme von:
- Produkten, die auf Basis von Milch hergestellt wurden und zum Einsatz in Spezialnahrung vorgesehen sind
- Konditoreiwaren, Nahrungsergänzungsmitteln, Arzneimitteln, Tierfutter und Non-Food-Produkten, die Milch beinhalten
- Milch und Milchprodukten von Privatpersonen und Privatbauernhöfen, die ausschließlich für den privaten Gebrauch vorgesehen sind und somit nicht für den offenen Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion gedacht sind
Bei erfolgreicher Bestätigung der Konformität der Milchprodukte mit den Sicherheitsanforderungen des TR ZU 033/2013 werden die entsprechenden Produkte unter anderem in Form einer EAC-Deklaration gekennzeichnet.
Bei weiteren Fragen bezüglich des TR ZU 033/2013 wenden Sie sich gerne an unser Expertenteam! Sie erhalten eine kompetente und freundliche Beratung.
Das Technische Regelwerk der Zollunion 033/2013 ist am 01.05.2014 in Kraft getreten.