Ähnlich wie in Deutschland und in der EU sind die Anforderungen an Brandschutzmitteln und Feuerlöschanlagen in der Eurasischen Wirtschaftsunion stark reglementiert. Die Sicherheitsvorschriften für Brandschutzmittel und Feuerlöschanlagen sind im Technischen Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 043/2017 festgelegt. Das Regelwerk enthält Anforderungen an die Herstellung, Lagerung, den Transport, Vertrieb, die Verwendung und Vernichtung von Brandschutz- und Feuerlöschanlagen sowie an deren Identifikation und Markierung.
Die Anforderungen des Technischen Regelwerks TR EAWU 043/2017 gelten auf dem gesamten Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Die Produktkonformität im Geltungsbereich des TR EAWU 043/2017 kann durch die Ausstellung eines EAC Zertifikats oder die Registrierung einer EAC Deklaration bestätigt werden.
Der Zertifizierung nach TR EAWU 043/2017 unterliegen die folgenden Produkte:
- Feuerlöscher (Pulver, Schaum)
- Flammhemmende Mittel
- Tragbare/mobile Feuerlöscher
- Feuermelder
- Persönliche Feuerwehrschutzausrüstung für die Atmungs- und Sehorgane
- Spezielle Schutzkleidung für Feuerwehrleute
- Persönliche Feuerwehrschutzausrüstung für Hände, Füße und Kopf
- Feuerfeste Fenster, Türen, Aufzugsschachttüren, etc.
Die Deklarierung ist auf die folgenden Produktgruppen anwendbar:
- Gas-Feuerlöschmittel
- Feuerlöschschränke, Hydranten
- Mobile Feuerwehrausstattung (Fahrzeuge, Autoleitern, Hebebühnen)
- Feuerwehr-Rettungsseile, -Rettungsgurte, -Karabinerhaken
- Feuerlaternen, Wärmebildkameras, etc.
Unsere Experten stehen Ihnen bei allen Fragen zum Technischen Regelwerk TR EAWU 043/2017 und der Brandschutzzertifizierung jederzeit gerne zur Verfügung. Wenn Sie Brandschutzmittel und Feuerlöschanlagen nach Zollunion oder in die anderen EAWU-Staaten exportieren und dort in Verkehr bringen möchten, kontaktieren Sie uns jetzt und lassen sich beraten!
Das Technische Reglement der Eurasischen Wirtschaftsunion 043/2017 trat am 01.01.2020 in Kraft.