Bei der Einfuhr von Produkten und Waren in Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) müssen bestimmte staatliche Vorgaben an die Sicherheit der Güter erfüllt werden. Diese staatlichen Vorgaben sind in dem Technischen Regelwerk der Zollunion (TR ZU) gebündelt. Jedes einzelne technische Regelwerk regelt dabei eine einzige Produktgruppe. Nur wenn Sie für Ihre Produkte bei der Einfuhr oder der Inverkehrbringung in der EAWU eine Konformitätsbestätigung über diese Vorgaben besitzen, dürfen diese Produkte überhaupt erst in die EAWU eingeführt werden. Die Form dieser Konformitätsbestätigung stellt eine Zertifizierung oder Deklaration nach TR EAEU dar.
Wollen Sie nun land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge und Anhänger in ein Land der Zollunion einführen, müssen Sie die technischen Vorgaben des TR ZU 031/2012 beachten.
Dieses Regelwerk beschreibt die Anforderungen an land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge, die zur Sicherheit von Mensch und Umwelt eingehalten werden müssen, damit sämtliche Gefahren während des Betriebs ausgeschlossen werden können.
Bei einer geplanten Inverkehrbringung innerhalb der EAWU ist dieses technische Regelwerk für land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge obligatorisch und muss zum Beispiel bei der Verzollung vorgezeigt werden. Eine Nichteinhaltung dieser obligatorischen Konformitätspflicht ist mit empfindlichen Strafen seitens des Staates verbunden und kann daher nicht empfohlen werden.
Geltungsbereich des TR ZU 031/2012
Die nachfolgende Tabelle gibt einen kleinen Einblick darüber, was unter das TR ZU 031/2012 fällt und was nicht:
Konformitätsbestätigung nach TR ZU 031/2012 | Keine Konformitätsbestätigung nach TR ZU 031/2012 erforderlich |
Rad- und Ketten land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und deren Anhänger, unabhängig von Herkunftsland, sowie deren Komponenten | Künstlerisch oder individuell gefertigte Traktoren und Anhänger als Einzelstücke |
Mechanische Zugvorrichtung | Traktoren und Anhänger, die vor Inkrafttreten dieses technischen Regelwerkes der Zollunion in den Verkehr gebracht wurden, gebrauchte, sich bereits im Betrieb befindende oder sich auf dem Gebiert der Zollunion in Reparatur befindende Traktoren und Anhänger |
Akustische Warneinrichtungen | |
Leuchten, Abblend-,Nebel-, Stand- und Rückstrahlvorrichtungen | |
Reifen | |
Motor und weitere |
Diese Tabelle ist bei Weitem nicht vollständig, sie dient Ihnen aber dazu, eine grobe Vorstellung zu vermitteln, wie kompliziert die richtige Einordnung der Produkte in dieses technische Regelwerk ist. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen jedoch mit ihrer langjährigen Erfahrung dabei, die Waren Ihres Projekts richtig einzuordnen - sprechen Sie uns an!
Das Technische Reglement der Zollunion 031/2012 ist am 15.02.2015 in Kraft getreten.