TR EAWU 038/2016 | Technisches Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion über die Sicherheit von Attraktionen

TR EAWU 038/2016 | Technisches Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion über die Sicherheit von Attraktionen

Aus dem Technischen Reglement TR EAWU 038/2016 der Eurasischen Wirtschaftsunion sind verbindlich einzuhaltende Sicherheitsanforderungen an Attraktionen zu entnehmen, die mobil, vorübergehend oder feststehend installiert sind. Die Sicherheitsanforderungen sollen gewährleisten, dass das Leben sowie die Gesundheit von Menschen geschützt wird, aber auch dass die Entstehung von Sachschäden vermieden wird. Besondere Beachtung im Bezug auf die Sicherheitsanforderungen erhalten die Schutzmaßnahmen für Kinder.





Anwendungsbereich

Die Anforderungen, die aus dem TR EAWU 038/2016 hervorgehen, finden Anwendung für folgende Attraktionen:

  1. mobile Attraktionen biomechanischer Auswirkung mit Grad des Risikopotenzials RB-1, RB-2 und RB-3
  2. fest installierte Attraktionen biomechanischer Auswirkung mit Grad des Risikopotenzials RB-1, RB-2 und RB-3

Aus dem Anwendungsbereich des TR EAWU 038/2016 entfallen Attraktionen bzw. Geräte auf Kinderspielplätzen, die ein geringes Risikopotenzial, also RB-4, aufweisen.

 Außerdem werden Geräte, die vor der Wirksamkeit des technischen Reglements in Betrieb genommen wurden, ebenfalls nicht unter den Anwendungsbereich gewertet.

Riesenrad


Konformitätsnachweis

Um einen Zugang in den freien Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion zu erhalten, müssen die Sicherheitsanforderungen bei der Produktion verbindlich und einheitlich eingehalten worden sein. Die Konformität der Attraktionen bzw. der Geräte mit den notwendigen Anforderungen kann in Form von EAC-Zertifizierungen und EAC-Deklarationen erfolgen. Dabei wird nach dem Grad des Risikopotenzials unterschieden; das bedeutet, dass sämtliche Geräte, die ein hohes Risikopotenzial aufweisen, obligatorisch im Rahmen der EAC-Zertifizierung geprüft werden müssen, während für Geräte, die ein mittleres Risikopotenzial aufweisen, eine Kontrolle in Form einer EAC-Deklaration ausreicht. Nach erfolgreichem Nachweis über die Konformität dürfen die zu importierenden Geräte nach Zollunion und in die Eurasische Wirtschaftsunion transportiert werden. Im Rahmen des Konformitätsnachweises müssen die geprüften Attraktionen mit dem einheitlichen EAC-Zeichen versehen werden, welches erkenn- und lesbar anzubringen ist.

Die gesamte Konformitätskontrolle wird von akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt.

Haben Sie weitere Fragen bezüglich dieses technischen Reglements oder wollen Sie sich für ein anstehendes Projekt ausführlich informieren? Dann kontaktieren Sie uns gerne – unsere Experten beraten Sie kompetent und umfänglich.

Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion 038/2016 über die Sicherheit von Attraktionen ist am 18.05.2018 in Kraft getreten.





Bewertung: 5 von 5. Abstimmungsergebnisse: 1
Anfragen Sie uns
Zertifikat hier anfragen

Wenn Sie ein Zertifikat bei uns in Auftrag geben wollen, können Sie das ganz einfach über unser Webformular machen. Tragen SIe dazu einfach Ihre Mailadresse ein. Anschließend kümmern sich unsere Experten um alles weitere und nehmen Kontakt zu Ihnen auf.