TR ZU 022/2011 | Technisches Regelwerk der Zollunion über die Lebensmittelkennzeichnung

TR ZU 022/2011 | Technisches Regelwerk der Zollunion über die Lebensmittelkennzeichnung

Icon TR ZU 022/2011

Dieses technische Reglement legt Anforderungen fest, inwiefern Lebensmittel zu kennzeichnen sind. Es betrifft Informationen zu Herstellungsdatum, Haltbarkeitsdauer, Zusammensetzung, der Bezeichnung usw. Des Weiteren sind nach den Anforderungen des technischen Reglements Angaben des durchschnittlichen Tagesbedarfs nach Grundnährstoffen anzugeben sowie der Zählwert von Eiweißen, Fetten, Kohlenhydraten, Energiewert und sonstigen Werten.

Damit soll bezweckt werden, dass der Verbraucher bzw. Konsument vor fälschlichen Angaben z.B. aus gesundheitlichen Gründen verschont bleibt.

Der Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich für die Anforderungen des TR ZU 022/2011 fällt grundsätzlich auf sämtliche Nahrungsmittel auf dem Gebiet der Zollunion, mit Ausnahme von:

  1. Nahrungsmitteln im Rahmen von Catering-Dienstleistungen am Ort der Produktion
  2. Nahrungsmitteln, die von Personen zum Zwecke privater, nicht gewerblich geführter Landwirtschaft hergestellt werden

Konformitätsnachweis

Der Konformitätsnachweis ist ein notwendiges Kriterium, damit Produkte nach Zollunion und in die Eurasische Wirtschaftsunion geliefert und dort in den Warenverkehr einbezogen werden können. 

Dazu muss die Lebensmittelkennzeichnung nach den Anforderungen des TR ZU 022/2011 angebracht werden. Für eine vollständige Kennzeichnung werden Angaben zu folgenden Daten benötigt:

  • Zutaten der Nahrungsmittel
  • Mengen der Nahrungsmittel
  • Herstellungsdatum
  • Bezeichnung
  • Haltbarkeitsdauer
  • Lagerungsbedingungen der Lebensmittel
  • Angaben zum Hersteller oder Importeur, z.B. Sitz
  • sämtliche Nährwerte
  • Angaben über GVO
  • einheitliches EAC-Kennzeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion

Mann mit Lebensmittel im Supermarkt


Eine Besonderheit stellen zusätzlich koffeinhaltige Getränke (oder Ähnliches) über 150 mg/l dar, die nach ihrem Konsum tonisierende Effekte im Körper hervorrufen können. Diese sind dann mit dem Etikett „Verzehr für Kinder unter 18 Jahren, für Schwangere und Stillende sowie für Personen, die an erhöhter Reizbarkeit, Schlaflosigkeit oder Bluthochdruck leiden, nicht empfohlen“.

Die Kennzeichnung muss in der Amtssprache desjenigen Landes erfolgen, in das die Nahrungsmittel geliefert werden sollen.

Bei erfolgreichem Konformitätsnachweis werden die Produkte obligatorisch mit dem EAC-Zeichen gekennzeichnet und erhalten somit die Zugangserlaubnis in den freien Warenverkehr der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Haben Sie noch weitere Fragen beispielsweise für ein anstehendes Projekt oder wollen Sie sich ausführlicher beraten lassen? Zögern Sie nicht – kontaktieren Sie unsUnsere Experten beraten Sie gerne.

Das Technische Regelwerk der Zollunion 022/2011 ist am 25.07.2013 in Kraft getreten.



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