Dieses technische Reglement legt Anforderungen fest, inwiefern verpacktes Wasser zu kennzeichnen sind. Es betrifft Informationen zu Herstellung, Haltbarkeitsdauer, Lagerung, Transport usw.
Damit soll bezweckt werden, dass der Verbraucher bzw. Konsument vor fälschlichen Angaben z.B. aus gesundheitlichen Gründen verschont bleibt.
Der Anwendungsbereich
Das TR EAWU 044/2017 findet grundsätzlich Anwendung für verpacktes Wasser, das für einen Import nach Zollunion oder auf das Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion bestimmt sind:
- Natürliches Mineralwasser
- Leitungswasser
- Heilwasser
- Gemischtes Trinkwasser
Der Anwendungsbereich für die Anforderungen des TR EAWU 044/2017 fällt grundsätzlich auf verpaktes Trinkwasser auf dem Gebiet der Zollunion, mit Ausnahme von:
- Öffentliche Nutzung vom Wasser und Wasserquellen
- Trinkwasser aus Wasserleitungsnetzen
Bei erfolgreichem Konformitätsnachweis werden die Produkte obligatorisch mit dem EAC-Zeichen gekennzeichnet und erhalten somit die Zugangserlaubnis in den freien Warenverkehr der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Haben Sie noch weitere Fragen beispielsweise für ein anstehendes Projekt oder wollen Sie sich ausführlicher beraten lassen? Zögern Sie nicht – kontaktieren Sie uns! Unsere Experten beraten Sie gerne.
Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion 044/2017 ist am 01.01.2019 in Kraft getreten.