EAC-Deklaration Zollunion: Zertifizierung nach TR EAWU

EAC-Deklaration Zollunion: Zertifizierung nach TR EAWU

Für die Einfuhr von Produkten und Waren nach Zollunion und in die EAWU müssen viele staatliche Bestimmungen eingehalten werden. Der größte Teil dieser Bestimmungen ist im Technischen Regelwerk der Zollunion enthalten. Dass heißt, wenn Sie Ihr Produkt in die Zollunion einführen möchten, muss das Produkt zwingend die Anforderungen des Technischen Regelwerks erfüllen. Um die Konformität der Ware mit den geltenden technischen Vorschriften nachweisen zu können, lässt man das Produkt im Vorfeld zertifizieren. Das nach dem Zertifizierungsverfahren ausgestellte Zertifikat oder die registrierte Deklaration bestätigen die Produktkonformität und können bei der Verzollung vorgelegt werden.

Unterschiede zwischen EAC-Zertifikat und EAC-Deklaration

Grundsätzlich gibt es in der EAWU zwei offizielle Dokumente, die die Produktkonformität mit dem Technischen Regelwerk bestätigen: das EAC-Zertifikat nach TR ZU und die EAC-Deklaration nach TR ZU. Die beiden Konformitätsbewertungsverfahren stellen dabei den großen Unterschied dar. Die Zertifizierung nach TR ZU ist ein aufwändigerer Prozess als Deklarierung, denn das Produkt wird verschiedenen Prüfungen durch die akkreditierten Labore unterzogen, bevor ein EAC Zertifikat ausgestellt wird. Alle vom Hersteller eingereichten Dokumente werden von der Zertifizierungsstelle geprüft und es dauert meist Wochen bis Monate, bis Sie das fertige Zertifikat erhalten.

Bei einer Deklarierung ist der Prozessablauf weniger komplex, denn die meisten Schritte im Verfahren erledigt der Hersteller bzw. der Antragsteller selbst. Er führt die erforderlichen Analysen und Produktmusterprüfungen selbst durch. Dies vereinfacht das ganze Prozedere erheblich. Wenn alle benötigten Dokumente vorhanden sind, trägt der Antragsteller, welcher eine juristische Person in der EAWU sein muss, die Daten in das einheitliche Register der EAWU ein sowie lädt dazugehörige Dokumente hoch. Somit wird Ihre Deklaration registriert und ist nun in der ganzen EAWU gültig.


EAC-Zertifikat
EAC-Deklaration
Benötigte Dokumente
liefert der Hersteller nur teilweise selbst; zusätzliche Dokumente und Gutachten müssen durch externe Labore und Prüfstellen erstellt werden
liefert der Hersteller bzw. Antragsteller komplett selbst
Ausstellung
wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle in der EAWU ausgestellt
wird durch den Hersteller bzw. Antragsteller registriert
Verantwortung
tragen der Hersteller bzw. Antragsteller und die Zertifizierungsstelle gleichermaßen
trägt der Hersteller bzw. Antragsteller alleine

Definition der EAC-Deklaration

Eine EAC-Deklaration ist formell betrachtet eine Konformitätserklärung des Herstellers. Darin gibt er an, dass sein Produkt den Mindestanforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion, die in den technischen Regelwerken niedergeschrieben sind, entspricht. Im Technischen Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion (TR ZU) sind die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit von Waren von allen Mitgliedstaaten (Armenien, Kasachstan, Kirgisistan) zusammengestellt. Alle Produkte und Waren, die auf den EAWU-Markt gelangen, müssen mit diesen Vorschriften konform sein, um die Sicherheit von Menschen und den Umweltschutz zu gewährleisten. 

Mit einer EAC-Deklaration gibt der Hersteller eine Erklärung ab, dass seine Produkte den nationalen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Diese Konformitätserklärung kann entweder vom Hersteller selbst, vom Importeur oder von einem bevollmächtigten Vertreter abgeben werden. Anhand aller erforderlichen Unterlagen wird die EAC Deklaration auch in das einheitliche Register der EAWU eingetragen. Wichtig ist nur, dass der Antragsteller eine in der EAWU registrierte juristische Person ist. Sollten Sie keine eigene juristische Person in der EAWU haben, unterstützt Sie die WR Certification beim Vertragsabschluss mit einem zuverlässigen bevollmächtigten Vertreter.

WR Certification unterstützt bei der Registrierung der Deklaration

Die WR Certification leistet im Prozess der EAC-Deklarierung umfassende Unterstützung. Direkt zu Beginn Ihres Projekts können Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Mitarbeiter profitieren: Unsere Experten sind mit der Gesetzgebung der Eurasischen Wirtschaftsunion und jedes einzelnen EAWU-Staates vertraut und haben bereits viele unterschiedliche Produktgruppen und Typen zertifiziert und deklariert. Dadurch hat das Team von WR Certification seine Expertise erworben.

Senden Sie uns die verfügbare Produktbeschreibung und/oder die Zolltarifnummer. Wir prüfen, nach welchen technischen Regelwerken eine Deklaration zu erstellen ist und wie das Verfahren abläuft.
Wir bereiten die für die Konformitätserklärung erforderlichen Unterlagen vor. Wir reichen die Unterlagen für die Registrierung der Konformitätserklärung ein und überwachen den Registrierungsprozess. Wir erhalten die registrierte Deklaration und reichen sie an Sie weiter.

Welche Dokumente Sie benötigen, wie sie gestaltet werden müssen oder wer die Dokumente erstellen soll: zögern Sie nicht, sich über die Feinheiten des Zertifizierungs- und Deklarierungsprozesses in der EAWU zu informieren. Sie erhalten von uns stets ausführliche Antworten zu Ihren Fragen.

Wenn Sie alle Unterlagen bereits vorhanden haben, können wir für Sie eine Deklaration registrieren. Nehmen Sie dafür einfach Kontakt mit uns auf!

Bewertung: 5 von 5. Abstimmungsergebnisse: 448
Anfragen Sie uns
Zertifikat hier anfragen

Wenn Sie ein Zertifikat bei uns in Auftrag geben wollen, können Sie das ganz einfach über unser Webformular machen. Tragen SIe dazu einfach Ihre Mailadresse ein. Anschließend kümmern sich unsere Experten um alles weitere und nehmen Kontakt zu Ihnen auf.