Technisches Regelwerk TR ZU 027/2012
Im Technischen Reglement TR ZU 027/2012 werden Sicherheitsanforderungen an bestimmte Lebensmittel gestellt, in Bezug auf deren Herstellung, Lagerung, Transport und Vertrieb. Die Lebensmittel, die unter TR ZU 027/2012 fallen, können in Zollunion und in der Eurasischen Wirtschaftsunion erst dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen des Technischen Regelwerks erfüllen. TR ZU 027/2012 gewährleistet eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Sicherheitsanforderungen für die im freien Warenverkehr befindlichen Lebensmittel.
Das Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 027/2012 ist am 01.07.2013 in Kraft getreten.
Der Anwendungsbereich, auf den sich das TR ZU 027/2012 erstreckt, gilt für folgende Lebensmittel:
- spezialisierte Nahrung für (Leistungs-)Sportler (mit Ausnahme von Nahrungsergänzungsmitteln)
- Nahrungsmittel für schwangere und stillende Frauen
- diätische Nahrungsmittel
- Nahrungsmittel für medizinische und präventiv gesundheitliche Ernährung
Sollten Sie weitere Fragen bezüglich dieses Technischen Reglements haben, beispielsweise welche Begleitunterlagen für einen Konformitätsnachweis zusätzlich beigelegt werden müssen, kontaktieren Sie uns gerne! Unsere geschulten Mitarbeiter beraten Sie ausführlich und unverbindlich.