Messmittelzulassung in EAWU: Zertifizierung durch Rosstandart

Messmittelzulassung in EAWU: Zertifizierung durch Rosstandart

Das Verfahren der Messmittelzulassung in EAWU wird auch metrologische Zertifizierung genannt. In diesem Zertifizierungsverfahren wird überprüft, ob das Messmittel den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der EAWU entspricht. Am Ende des Zertifizierungsprozesses wird dann ein Zertifikat ausgestellt, welches belegt, dass das Messmittel diesen Anforderungen entspricht.

Metrologische Zertifizierung: in allen Bereichen obligatorisch

Die Regierung hat 2008 im Bundesgesetz "Über Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen" festgelegt, dass in folgenden Bereichen nur staatlich zertifizierte und registrierte Messgeräte zum Einsatz kommen dürfen:

  • Handel

  • Betriebssicherheit

  • Arbeitssicherheit

  • Gesundheitswesen

  • Tiermedizin (Veterinärmedizin)

  • Rüstungsindustrie

  • Geodäsie und Kartografie

Wenn Sie also Messgeräte, die in einem dieser Bereiche zum Einsatz kommen sollen, nach EAWU einführen wollen, müssen diese erst durch das Bundesamt für technische Regulierung und Metrologie (Rosstandart) zugelassen werden. Gerade in solchen Bereichen macht eine staatliche Zulassung Sinn. Denn unregistrierte Geräte würden in diesen Bereichen nicht nur ein beliebtes Mittel für Betrug sein, in Bereichen wie Arbeitssicherheit wäre unmittelbar das Leben von Menschen durch Ungenauigkeiten betroffen. Auch der Schutz von Umwelt und Tieren ist der Hintergrund für diese obligatorische Zertifizierung durch staatliche Stellen.

Freiwillige Zertifizierung möglich

Für Bereiche, in denen eine metrologische Zertifizierung nicht obligatorisch ist, kann sie dennoch freiwillig durchgeführt werden. Es dient dann für Sie als Qualitätsnachweis darüber, dass Ihre Ware den strengen staatlichen Anforderungen an Messmittel entspricht, was wiederum beim Endkunden für zusätzliches Vertrauen sorgt. Ähnlich wie ein “Made in Germany” auf dem deutschen Markt für Qualität und Produktsicherheit steht, verhält es sich auch mit einem metrologischen Zertifikat bei Messmitteln in Zollunion. Besonders wichtig ist dies bei Aufträgen von staatlicher oder kommunaler Seite in Zollunion: wenn Sie an einer öffentlichen Ausschreibung in Zollunion teilnehmen wollen, werden bereits vor Auftragvergabe alle erforderlichen EAC-Zertifikate und auch (freiwillige) metrologische Zertifikate von den Behörden verlangt.

Der Vorgang der freiwilligen Zertifizierung ist durch die EAWU ebenfalls im Gesetz “Über Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen” definiert und darf lediglich von einer durch Rosstandart akkreditierten Zertifizierungs- oder Prüfstelle durchgeführt werden. Diese Institute führen dann auf Initiative des Herstellers oder Inverkehrbringers die erforderlichen Prüfungen und anschließend die Zertifizierung durch.

Ablauf des Zertifizierungsverfahrens

Für den Ablauf einer metrologischen Zertifizierung gibt es generell drei unterschiedliche Szenarien:

  • Zertifikat für eine Einzellieferung

  • Zertifikat für eine Serienlieferung

  • Zertifikat für eine Serienproduktion

Bei der Einzel- und Serienlieferung läuft das Zertifizierungsverfahren im Großen und Ganzen identisch ab. Im dritten Szenario, der Serienproduktion, kommt ein wichtiger Schritt dazu. Denn eine Serienproduktion macht ein sogenanntes Produktionsaudit vor Ort beim Hersteller erforderlich. Im Rahmen des Produktionsaudits werden sämtliche Produktionsprozesse auf ihre Konformität mit den staatlichen Anforderungen geprüft. Dazu werden unter anderem folgende Bereiche der Produktionsstätte geprüft:

  • Infrastruktur wie das Firmengelände, die eigentliche Produktionsstätte, benutzte Transportmittel usw.

  • betriebliche Dokumentation (z.B. Handelsregisterauszug, Geschäftsbelege und technische Unterlagen)

  • technische Ausrüstung

  • verwendete Messmittel

  • Personal

  • Produktmarkierung

  • Qualitätskontrollen wie Eingangskontrolle oder Abnahmeprüfung

  • Monitoring von Prozessabläufen

Durchgeführt werden darf dieses Audit nur durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Sollten Sie bereits im Rahmen eines Qualitätsmanagements wie zum Beispiel einer ISO-9001-Zertifizierung Teile dieser Dokumente erstellt haben, können sie für das Produktionsaudit verwendet werden, was diesen Vorgang für Sie deutlich vereinfacht.

Das metrologische Zertifizierungsverfahren wurde durch eine Verordnung des Industrie- und Handelsministeriums am 30. November 2009 in der Verordnung No. 1081 genau festgelegt. Es besteht in seinem Verlauf aus fünf grundlegenden Schritten:

  1. Antragstellung durch Hersteller auf metrologische Zertifizierung

  2. Prüfen von Messgeräten unter Laborbedingungen

  3. Prüfprotokolle analysieren und auswerten

  4. Rosstandart entscheidet über Zulassung (oder Ablehnung) des zu zertifizierenden Messmittels

  5. metrologisches Zertifikat wird durch Rosstandart ausgestellt und anschließend von VNIIMS registriert

Kennzeichnung: CT-Eichzeichen und Begleitdokumente

Ist die metrologische Zertifizierung erfolgreich verlaufen und das Messmittel wurde durch VNIIMS ins staatliche Register eingeschrieben, muss das Messmittel noch durch ein für den Endkunden sichtbares Prüfzeichen gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung muss zwingend vor Inverkehrbringung des Messmittels gut sichtbar angebracht werden, und das über die volle Gültigkeitsdauer des metrologischen Zertifikats. Wenn das metrologische Zertifikat erlischt, ist auch das CT-Zeichen zu entfernen. Zusätzlich zu dem aufgebrachten CT-Zeichen müssen die entsprechenden Begleitdokumente alle nötigen Informationen zur metrologischen Zertifizierung von Rosstandart und der Registrierung durch VNIIMS enthalten. Wenn die Anbringung des Eichzeichens vernachlässigt wird, die Eintragungen in den Begleitpapieren fehlen oder eine andere Form des Missbrauchs von dieser Zertifizierung stattfindet, sieht der Staat empfindliche rechtliche Konsequenzen vor, weswegen in diesem gesamten Prozess der Zertifizierung ständig höchste Konzentration und Professionalität gefordert ist!

Erforderliche Unterlagen, Dauer und Kosten der Zertifizierung

Die metrologische Zertifizierung ist ein Verfahren, das höchst komplex und zeitaufwendig ist. Von Fall zu Fall ändert sich jedoch die Komplexität und damit auch die Dauer und die Kosten, sodass eine pauschale Aussage zum Umfang des gesamten Verfahrens im Vorfeld kaum möglich ist. Abhängig ist der gesamte Prozess zum Beispiel von der Art und Komplexität der Messgeräte. Daher können wir Ihnen eine Einschätzung von Dauer und Kosten erst mitteilen, wenn wir die jeweils erforderlichen Dokumente gesichtet haben. Zu diesen Dokumenten zählen:

  • eine vollständige Bedienungsanleitung 

  • Prüfprotokolle von europäischen metrologischen Institutionen (z.B. NMI, PTB, METAS etc.)

  • Kalibrierzeugnisse (falls vorhanden)

  • bereits vorhandene Zertifikate deutscher, europäischer oder eurasischer Institutionen

Sobald uns diese Dokumente vorliegen, können wir Ihnen eine genauere Einschätzung über Umfang und Kosten der Zertifizierung erteilen. Beachten Sie jedoch, dass die Beantragung eines solchen Zertifikats mehrere Monate in Anspruch nehmen kann und daher unbedingt rechtzeitig vor der Einfuhr oder der Inverkehrbringung in EAWU durch Sie beantragt werden sollte.

Amtliche Dokumente und Gültigkeitsdauer

Die amtlichen Dokumente schicken wir Ihnen, nachdem das Zertifikat in das Register eingetragen wurde, umgehend per Mail zu, damit Sie mit den daraus erforderlichen Daten umgehend weiterarbeiten können. Das physische Zertifikat bekommen Sie dann per Post innerhalb weniger Werktage zugesandt.

Anders als andere Zertifikate wird es nicht auf normalem Papier gedruckt. Es handelt sich bei dem Zertifikat um ein amtliches Dokument, das auf speziellem bläulichem Papier, mit dem CT-Eichzeichen als Wasserzeichen, gestempelt und unterschrieben ausgestellt wird. 

Das Zertifikat hat eine maximale Gültigkeit von 5 Jahren. Diese Laufzeit kann jedoch verlängert werden, wenn Sie das rund 6 Monate vor deren Ablauf initiieren.



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