TR EAWU 037/2016 — RoHS (2011/65/EU) | Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

TR EAWU 037/2016 — RoHS (2011/65/EU) | Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten


In diesem technischen Reglement werden Sicherheitsanforderungen an spezifische gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten gestellt, die sich unter anderem auf die Anteile von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom in Elektronikgeräten beziehen. Die Sicherheitsanforderungen müssen im Sinne des Schutzes der Gesundheit der Menschen und Tiere sowie der Umwelt bei der Produktion eingehalten werden. Ohne den notwendigen Konformitätsnachweis der Produkte mit den Anforderungen des TR EAWU 037/2016 (analog RoHS (2011/65/EU)) dürfen die Produkte nicht für den freien Warenverkehr der Eurasischen Wirtschaftsunion zugelassen werden.




Anwendungsbereich

Die Anforderungen des TR EAWU 037/2016 (RoHS (2011/65/EU))  erstrecken sich auf folgende Produkte:

  • elektrische Haushaltsgeräte
  • Telekommunikationsgeräte
  • elektronische Bürogeräte
  • Lichtquellen und Lichttechnik
  • Geldautomaten und elektronische Kassenapparate
  • elektronische Musikinstrumente
  • Spielautomaten
  • EDV-Geräte
  • Sicherheitsschalter
  • Sicherheits- und Rauchmelder
  • Kabel für den Einsatz bei einer elektrischen Spannung von bis zu 500 Volt, mit Ausnahme von Glasfaserkabeln
  • Elektronik für den Einsatz in Boden- und Raumfahrt
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Elektronische Computer und mit ihnen verbundene Geräte, einschließlich ihrer Kombinationen;
  • Elektrifiziertes Werkzeug (handgeführt und elektrisch tragbar);
  • Brand-, Sicherheits- und Brandschutzmelder.

Mikroelektronik


Produkte bzw. Geräte, die nicht unter den Anwendungsbereich des TR EAWU 037/2016 fallen, sind unter anderem folgende:

  • medizinische Geräte
  • Messmittel
  • Photovoltaik-Module
  • elektronische Spielzeuge
  • Elektronikprodukte für den Einsatz ab einer elektrischen Spannung von 1.000 Volt AC und 1.500 Volt DC (soweit nichts Genaueres von den Richtlinien des TR EAWU 037/2016 bestimmt ist)

Konformitätsnachweis

Um Produkte in Zollunion und auf dem gesamten Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion erfolgreich in Umlauf bringen zu können, muss nachweislich festgestellt werden, dass die Elektro- und Elektronikgeräte gemäß den Sicherheitsanforderungen des TR EAWU 037/2016 (RoHS (2011/65/EU)) hergestellt worden sind bzw. an sie angepasst wurden. Dies geschieht in Form einer EAC-Deklaration oder je nach Einzelfall in Form einer EAC-Zertifizierung. Sobald die Konformität bestätigt worden ist, werden die Produkte mit einem obligatorischen EAC-Zeichen versehen und erhalten damit endgültigen Zugang zum freien Warenverkehr der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Wenn Sie weitere Fragen bezüglich dieses technischen Reglements haben oder sich für ein anstehendes Projekt ausführlich informieren möchten, wenden Sie sich gerne an uns! Unsere Experten beraten Sie gerne ausführlich und kompetent.

Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion über die Einschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten ist am 01.03.2018 in Kraft getreten.


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