Sicherheit von Verkehrsstraßen nach TR ZU 014/2011

Sicherheit von Verkehrsstraßen nach TR ZU 014/2011

Icon TR ZU 014/2011

Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 014/2011 "Sicherheit von Verkehrsstraßen"


Das Technische Reglement der Zollunion TR ZU 014/2011 wurde erlassen, um die Sicherheit für das Leben und die Gesundheit von Menschen, den Schutz von Tieren und der Umwelt sowie die Energie- und Ressourceneffizienz in den Phasen der Planung, des Baus, des Wiederaufbaus, der größeren Reparaturen und des Betriebs von Straßen zu gewährleisten. 

Das Regelwerk stellt die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Straßen und den Prozessen deren Planung, Bau, Umbau, Instandehaltung und Nutzung fest. Unter die Anforderungen des TR ZU 014/2011 fallen alle in der Eurasischen Zollunion neu gebauten und modernisierten öffentlichen Straßen und die darauf befindlichen Straßenbauwerke, einschließlich der Bauelemente.

Die Anforderungen des Technischen Regelwerks gelten nicht für Straßen der Industrie-, Bau-, Land- und Forstwirtschaftsunternehmen, Straßen zur vorübergehenden Nutzung, Straßen in besonderen Sperrgebieten und Straßen, die zu Verteidigungs- ode reinen Sportzwecken gebaut werden. 


Das Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 014/2011 ist am 15.02.2015 in Kraft getreten.


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