Mit dem Technischen Regelwerk der Zollunion 002/2011 werden die Sicherheits- und Qualitätsnormen für Hochgeschwindigkeitszüge festgelegt, die in der Eurasischen Wirtschaftsunion betrieben werden. Der Gegenstand dieses Technischen Regelwerks sind, gleich wie beim Regelwerk TR ZU 001/2011, neue und modernisierte Schienenfahrzeuge: Lokomotiven, Triebwagen, Bahndienstfahrzeuge, Personen- und Güterwagen. Allerdings betrifft das Technische Regelwerk TR ZU 002/2011 die Schienenfahrzeuge, die auf einer Spurbreite von 1520 mm eine Höchstgeschwindigkeit von über 200 km/h erreichen können. Außerdem fällt die entsprechende Infrastuktur unter die Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 002/2011: Gleise, Kommunikation, Automatik und Telemechanik.
Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 002/2011 „Über die Sicherheit des Hochgeschwindigkeitsschienenverkehrs“
Das Technische Regelwerk soll die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an Hochgeschwindigkeits-Schienenfahrzeuge, deren Komponenten und Infrastruktur auf dem gesamten Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion sicherstellen.
Die Betriebsvorschriften hinsichtlich der Unfallsicherheit des Schienenverkehrs finden sich ergänzend in den jeweiligen Gesetzen der Mitgliedstaaten der Eurasischen Zollunion.
Das Technische Reglement der Zollunion 002/2011 ist am 02.08.2014 in Kraft getreten.
TR ZU 002/2011 "Über die Sichereit von Hochgeschwindigkeitszügen"
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