Zertifizierung von Druckgeräten nach TR ZU 032/2013

Zertifizierung von Druckgeräten nach TR ZU 032/2013

Icon TR ZU 032/2013

Technisches Regelwerk der Zollunion 032/2013 "Über die Sicherheit von Druckgeräten"


Bei der Einfuhr von Produkten und Waren in Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) müssen bestimmte staatliche Vorgaben an die Sicherheit der Güter erfüllt werden. Diese staatlichen Vorgaben sind in dem Technischen Regelwerk der Zollunion (TR ZU) gebündelt. Jedes einzelne technische Regelwerk regelt dabei eine einzige Produktgruppe. Nur wenn Sie für Ihre Produkte bei der Einfuhr oder der Inverkehrbringung in der EAWU eine Konformitätsbestätigung über diese Vorgaben besitzen, dürfen diese Produkte überhaupt erst in die EAWU eingeführt werden. Die Form dieser Konformitätsbestätigung stellt eine Zertifizierung oder Deklaration nach TR EAEU dar.

Wollen Sie nun Druckgeräte in ein Land der Zollunion einführen, müssen Sie die technischen Vorgaben des TR ZU 032/2013 beachten.

Dieses Regelwerk beschreibt die Anforderungen an Druckgeräte, die zur Sicherheit von Mensch und Umwelt eingehalten werden müssen, damit sämtliche Gefahren während des Betriebs ausgeschlossen werden können. In weiten Teilen wurde dieses Regelwerk an die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG angelehnt. Jedoch gibt es zahlreiche Unterschiede in beiden Richtlinien, weshalb man nicht davon sprechen kann, dass sie identisch sind.
Bei einer geplanten Inverkehrbringung innerhalb der EAWU ist dieses technische Regelwerk für Ihre Druckgeräte obligatorisch und muss zum Beispiel bei der Verzollung vorgezeigt werden. Eine Nichteinhaltung dieser obligatorischen Konformitätspflicht ist mit empfindlichen Strafen seitens des Staates verbunden und kann daher nicht empfohlen werden.

Geltungsbereich des TR ZU 032/2013

Das technische Regelwerk über die Sicherheit von Druckgeräten gilt für sämtliche Waren(gruppen), die mit einem zulässigen Druck von mindestens 0,5 bar betrieben werden. Jedoch gibt es auch hier wie bei allen staatlichen Regelungen Ausnahmen von dieser Regel. Die nachfolgende Tabelle gibt einen kleinen Einblick darüber, was unter das TR ZU 032/2013 fällt und was nicht:

Konformitätsbestätigung nach TR ZU 032/2013Keine Konformitätsbestätigung nach TR ZU 032/2013 erforderlich
Dampf- und HeizkesselGasverteilungsnetze
RohrleitungenAusrüstung für den Einsatz im Bereich der Kernenergie, auf Binnen- und Seeschiffen
ArmaturenBremsanlagen von Schienenfahrzeugen
DruckbehälterRüstungsgüter
Ausrüstungsteile zur DruckerhaltungSprühgeräte
Ausrüstungsteile mit SicherheitsfunktionBehälter für Sprudelwasser

 

Diese Tabelle ist bei Weitem nicht vollständig, sie dient Ihnen aber dazu, eine grobe Vorstellung zu vermitteln, wie kompliziert die richtige Einordnung der Produkte in dieses technische Regelwerk ist. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen jedoch mit ihrer langjährigen Erfahrung dabei, die Waren Ihres Projekts richtig einzuordnen.

Druckbehälter

Zertifizierungsverfahren nach TR ZU 032/2013

Nachdem festgestellt wurde, dass Ihre Waren nach TR ZU 032/2013 eine Konformitätsbestätigung für die Einfuhr in die EAWU benötigen, beginnt dieses Verfahren mit der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Typischerweise werden dafür folgende Unterlagen benötigt:

  • die genaue Produktbezeichnung
  • eine ausführliche Produktbeschreibung
  • der technische Pass
  • eine Sicherheitsbetrachtung
  • die vollständige Bedienungsanleitung
  • alle technischen Zeichnungen
  • das technische Datenblatt
  • sämtliche Prüfprotokolle
  • (falls vorhanden) Qualitätsmanagement-Zertifikat

Direkt bei Eintreffen dieser Unterlagen bei uns werden diese auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Dabei ist es wichtig, dass die Unterlagen für die staatlichen Behörden vor Ort gegebenenfalls anderen Voraussetzungen als bei uns entsprechen müssen. So gelten zum Beispiel für technische Zeichnungen andere Vorschriften als in der EU. Falls Sie die Dokumente jedoch nicht in russischer Sprache vorliegen haben, stellt dies kein sonderlich großes Problem für Sie dar. Denn wir bieten Ihnen für genau solche Fälle einen Übersetzungsservice als zusätzlichen Service an. Auch eine Anpassung der technischen Zeichnungen, Betriebsanleitung, Sicherheitsbegründung und Festigkeitsberechnung an die Vorgaben der EAWU ist für unsere Ingenieure kein Problem, wenn Sie diesen Service von uns wahrnehmen wollen. Auch das Überprüfen der Dokumente von Sublieferanten oder ein Produktionsaudit und die Abnahme nach TR ZU 032/2013 bieten wir Ihnen im Rahmen eines solchen Konformitätsbestätigungsverfahrens an.

Sobald alle Dokumente vollständig und an die Vorgaben der EAWU angepasst sind, wird die Zertifizierung nach TR ZU 032/2013 bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle beantragt. Dieser Schritt ist ganz speziell bei der Zertifizierung, denn nur eine juristische Person mit Sitz in der EAWU darf eine solche Zertifizierung beantragen. Für uns ist dies wegen unserer Filiale in Moskau jedoch gar kein Problem. Unsere Mitarbeiter dort sind bevollmächtigt, bei der akkreditierten Zertifizierungsstelle ein Zertifikat nach TR ZU 032/2013 zu beantragen. Für Sie wäre dies so ohne Weiteres nicht möglich. Sie müssten erst eine eigene Filiale in der EAWU eröffnen oder auf eigene Faust einen Partner vor Ort für solch eine Zertifizierung finden. Das ist mit sehr viel Aufwand und noch mehr Kosten verbunden, weswegen Sie durch unsere Filiale in Moskau nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit sparen.

Nachdem die Zertifizierung in dem Prüfinstitut bei der Zertifizierungsstelle in Auftrag gegeben wurde, wird zusammen mit den eingereichten Dokumenten eine Prüfung des Produkts durchgeführt, an deren Ende dann ein EAC-Zertifikat steht. Sobald dieses Zertifikat erstellt wurde, muss es noch in das zentrale Register eingetragen werden. Danach ist die EAC-Zertifizierung erfolgt und in vollem Umfang gültig. Dieser Vorgang dauert jedoch mehrere Wochen bis Monate, je nach Umfang des Projekts. Sobald das Zertifikat jedoch im Register eingetragen wurde, bekommen Sie umgehend von uns eine digitale Kopie für Ihre Unterlagen zugesandt. Kurze Zeit später versenden wir dann die Originaldokumente per Post an Sie, denn nur mit diesen ist die problemlose Einfuhr in die EAWU möglich.

Unterschiede zwischen Zertifizierung und Deklaration

Die Deklaration unterscheidet sich in ihrer Art und ihrem Umfang ganz erheblich von der Zertifizierung, denn alle dafür erforderlichen Dokumente können Sie als Hersteller selbst erstellen. Welche Dokumente das genau sind und welche Vorgaben es an diese Dokumente gibt, können Ihnen unsere Mitarbeiter bei einer persönlichen Beratung gerne genauer erklären. Durch diesen Umstand ist eine Deklaration meist deutlich schneller umgesetzt als eine Zertifizierung. Auf Antrag kann die Deklaration aber auch durch eine Zertifizierung ersetzt werden. Ob dies sinnvoll ist, hängt jedoch von der Art und dem Umfang Ihres Projekts ab und kann daher nicht pauschal mit Ja oder Nein beantwortet werden.

Bewertung: 5 von 5. Abstimmungsergebnisse: 347
Anfragen Sie uns
Zertifikat hier anfragen

Wenn Sie ein Zertifikat bei uns in Auftrag geben wollen, können Sie das ganz einfach über unser Webformular machen. Tragen SIe dazu einfach Ihre Mailadresse ein. Anschließend kümmern sich unsere Experten um alles weitere und nehmen Kontakt zu Ihnen auf.