Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 011/2011 "Sicherheit der Aufzüge"
Das Technische Reglement der Zollunion TR ZU 011/2011 stellt die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an Aufzüge und Aufzugssicherungen. Die verbindlichen Anforderungen müssen während der Konstruktion und Herstellung der Aufzüge beachtet werden. Die Einhaltung der technischen Vorschriften garantiert sichere Einfuhr der Waren in die Eurasische Wirtschaftsunion und deren Umlauf auf dem gesamten EAWU-Gebiet.
Zu den Aufzugssicherheitseinrichtungen zählen:
- Puffer
- Fangvorrichtungen
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Schachttürverriegelungen
- hydraulische Sicherheitsvorrichtungen
Das Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 011/2011 gilt jedoch nicht für die Aufzüge, die in Bergwerken, auf Schiffen, in Flugzeugen, auf Plattformen für Offshore-Exploration und für militärische Zwecke eingesetzt werden.
Die Konformitätsbewertung der Aufzüge nach TR ZU 011/2011 erfolgt in Form der EAC-Zertifizierung.
Das Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 011/2011 ist am 15.02.2013 in Kraft getreten.
TR ZU 011/2011 über die Sicherheit der Aufzüge jetzt herunterladen
Haben Sie noch Fragen zum Zertifizierungsverfahren nach dem Technischen Regelwerk 011/2011? Kontaktieren Sie uns! Unsere akkreditierten Zertifizierungsexperten beraten Sie gerne und begleiten Sie im Zertifizierungsprozess.