Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 021/2011 "Über die Lebensmittelsicherheit"
Das Technische Reglement der Zollunion über die Sicherheit von Lebensmitteln stellt verbindliche Sicherheitsanforderungen fest, die auf die Herstellung, den Transport, die Lagerung und die Entsorgung der Lebensmittel anzuwenden sind. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist ein entscheidendes Kriterium für den Import nach Zollunion oder in die Eurasische Wirtschaftsunion sowie für das Inverkehrbringen der Lebensmittel in den freien Markt der Zollunion.
Anwendungsbereich des TR ZU 021/2011
Das TR ZU 021/2011 wird auf sämtliche Lebensmittel angewendet, die nach Zollunion bzw. ins Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt und dort in Verkehr gebracht werden. Auch die Prozesse der Produktion (Fertigung), der Lagerung, des Transports (Versands), des Vertriebs und der Entsorgung, die mit den Anforderungen an Lebensmittel verbunden sind, unterliegen dem technischen Regelwerk 021/2011.
Ausnahmen im Anwendungsbereich des TR ZU 021/2011 bilden Lebensmittel, die von Privatpersonen zu Hause oder in individuellen Hauswirtschaften hergestellt wurden und auch ausschließlich für den privaten Gebrauch genutzt werden.
Somit werden auch keine Anforderungen an Herstellung, Transport, Lagerung etc. gestellt, da die Produkte nicht für den freien Markt der Zollunion bestimmt sind.
Zertifizierungs- und Deklarationsverfahren nach TR ZU 021/2011
Um einen erfolgreichen Zugang der Lebensmittel in den freien Warenverkehr der Zollunion zu ermöglichen, sind alle notwendigen Voraussetzungen einzuhalten und allen Anforderungen des Technischen Reglements über die Sicherheit von Lebensmitteln ist nachzukommen. Die Konformität der Lebensmittel mit den Anforderungen des TR ZU 021/2011 wird durch akkreditierte Prüfstellen kontrolliert. Die Kontrolle läuft in Form von einer EAC-Deklaration, einer staatlichen Registrierung oder einer Veterinär- und Hygienekontrolle ab. Bei erfolgreichem Konformitätsnachweis werden die geprüften Produkte vorschriftsmäßig und obligatorisch mit einem EAC-Zeichen versehen und erhalten die Erlaubnis, auf den freien Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion in Verkehr gebracht zu werden. Aus dem Technischen Reglement über die Sicherheit von Lebensmittelkennzeichnung (TR ZU 022/2011) sind umfassende und detaillierte Anforderungen für die Lebensmittelkennzeichnung zu entnehmen.
Konformitätsnachweisverfahren
Die Konformität der Lebensmittel mit den Sicherheitsanforderungen des TR ZU 021/2011 wird durch explizite Zertifizierungsverfahren nachgewiesen. Die EAC-Zertifizierung findet für dieses technische Reglement der Zollunion keine Anwendung.
Staatliche Registrierung
Die staatliche Registrierung ist eine Bescheinigung, die bei erfolgreichem Durchlaufen der Konformitätskontrolle die Konformität bestätigt und somit Zugang in den freien Markt der Zollunion ermöglicht. Seit dem 01.07.2010 wird die staatliche Registrierung angewendet und ersetzt vorherige hygienische Zertifikate. Sie kann sowohl vom Importeur als auch vom Hersteller beantragt werden und gilt in erster Linie für Produkte der Hygiene und für Lebensmittel.
EAC-Deklaration
Die EAC-Deklaration stellt eine einfachere und günstigere Alternative zur EAC-Zertifizierung dar und ist somit ebenfalls ein Nachweis über die Konformität der Produkte mit den Sicherheitsanforderungen der Technischen Regelwerke der Zollunion. Sie wird von einer akkreditierten Prüfungsstelle durchgeführt und anschließend in ein einheitliches Register der Zollunion eingetragen.
Veterinärkontrolle
Eine Veterinärkontrolle wird bei Veterinärprodukten eingesetzt und kann im Regelfall vom Importeur durch eine formale elektronische Anfrage eingeleitet werden. Die Genehmigung der Kontrolle kann über die Systeme „Argus“ oder „Mercury“ beantragt werden. Anschließend werden die betroffenen Produkte an der Grenze der Zollunion überprüft und mit einem Stempel in den Begleitpapieren gekennzeichnet.
Hygienekontrolle
Die Hygienekontrolle ersetzt, gemeinsam mit der staatlichen Registrierung, seit dem 01.07.2010 in der Eurasischen Wirtschaftsunion die sogenannten sanitär-epidemiologischen Bescheinigungen und enthält neben neuen hygienischen Anforderungen nach wie vor auch die alten sanitär-epidemiologischen Anforderungen, die für die betroffenen Produkte obligatorisch sind. Hierbei werden Produkte in drei mögliche Produktgruppen unterteilt:
- Waren, die einer Überprüfung bzw. Kontrolle unterliegen
- Waren, die staatlich registriert werden müssen
- registrierungsfreie Waren
Produkte, die unter die erste Gruppe fallen, werden an der Grenze der Zollunion unter Berücksichtigung der Anforderungen der Hygienekontrolle überprüft und nach Konformitätsbestätigung mit einem Stempel in den Begleitpapieren versehen.
Für die Produkte der zweiten Gruppe ist eine strengere Kontrolle vorgesehen. Sie können dementsprechend nur mit dem Nachweis einer staatlichen Registrierung eingeführt werden. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns gerne!
Produkte, die unter die EAC-Deklaration fallen
Lebensmittel, die unter den Geltungsbereich einer EAC-Deklaration fallen, können nach drei unterschiedlichen Varianten zur Prüfung der Konformität bereitgestellt werden, wobei die Wahl dem Antragsteller vorbehalten ist:
- Serienproduktion
- Serienlieferung
- Einzellieferung
Folgende Produkte unterliegen der EAC-Deklaration über die Konformität mit den Sicherheitsanforderungen des TR EAEU 021/2011:
- Essig
- unverarbeitete Lebensmittel auf tierischer Basis
- spezialisierte Lebensmittel
Die Gültigkeit der EAC-Deklaration bei diesen Produkten kann grundsätzlich vom Antragsteller bestimmt werden, soweit im TR EAEU 021/2011 keine davon abweichenden Regelungen getroffen worden sind.
Produkte, die unter die staatliche Registrierung fallen
Die staatliche Registrierung wird ebenfalls für eine Reihe von Lebensmitteln angewendet, aber zusätzlich fallen noch Herstellungsanlagen für tierische Verarbeitung unter den Geltungsbereich.
Für folgende Produkte ist eine Kontrolle in Form von einer staatlichen Registrierung notwendig:
- Lebensmittel für Sportler, schwangere und stillende Frauen
- diätische Lebensmittel sowie Nahrungsergänzungsmittel
- Mineralwasser mit einem Mineralgehalt von mehr als 1 mg/dm³
- Lebensmittel für Kindernahrung, darunter auch Wasser für Kleinkinder
- biologisch aktive Zusatzstoffe
- neue Sorten von Lebensmitteln
Der staatlichen Registrierung unterliegen folgende Herstellungsanlagen für tierische Verarbeitung:
- Schlachtung von Tieren und Geflügel
- Verarbeitung von Tieren und Geflügel
- Erzeugung und Verarbeitung von Eiern
- Züchtung von Aquakulturen
- Entnahme und Verarbeitung von Rohmilch
- Herstellung von Milchprodukten
Für eine staatliche Registrierung ist jeweils der zuständige und betroffene Mitgliedstaat der Zollunion zuständig.
Produkte, die unter die Veterinär- und Hygienekontrolle fallen
Die Veterinär- und Hygienekontrolle wird bei Lebensmitteln angewendet, die auf unverarbeiteter tierischer Basis hergestellt worden sind und in den freien Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion importiert und in Verkehr gebracht werden sollen. Jeder Mitgliedstaat der Zollunion führt jeweils eigene Rechtsvorschriften bezüglich dieses Kontrollverfahrens, anhand derer die Veterinär- und Hygienekontrolle durchgeführt und die Ergebnisse verarbeitet werden. Zusätzlich wurde für Veterinär- und Hygienemaßnahmen ein einheitliches Raster in der Eurasischen Wirtschaftsunion angefertigt, wonach sich die Kontrollverfahren der einzelnen Mitgliedstaaten richten und an das sie sich halten müssen.
Für verarbeitete Lebensmittel auf tierischer Basis findet die Veterinär- und Hygienekontrolle keine Anwendung.
Wollen Sie sich für ein anstehendes Projekt genauer informieren? Haben Sie generell weitere bzw. genauere Fragen bezüglich dieses umfangreichen technischen Reglements? Dann kontaktieren Sie uns – unsere Experten stehen Ihnen natürlich gerne zur Verfügung und beraten Sie kompetent und umfangreich!
Das Technische Regelwerk der Zollunion 021/2011 über die Sicherheit von Lebensmitteln ist am 25.06.2013 in Kraft getreten.