Zertifizierung von Produkten der Leichtindustrie nach TR ZU 017/2011

Zertifizierung von Produkten der Leichtindustrie nach TR ZU 017/2011

Icon TR ZU 013/2011

Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 017/2011 "Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie"


Alle neu hergestellten Produkte der Leichtindustrie, die auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion in Verkehr gebracht werden, unterliegen den Anforderungen des Technischen Reglements der Zollunion 017/2011. Das technische Regelwerk enthält umfassende Sicherheitsanforderungen an Leichtindustrieprodukte insbesondere in Hinblick auf den Schutz des menschlichen Lebens und der Gesundheit.


Anwendungsbereich des TR ZU 017/2011

Zu den Erzeugnissen der Leichtindustrie laut TR ZU 017/2011 gehören:

  • Textilien
  • Bekleidung, Strickkleidung
  • Leder und Lederwaren
  • Kunstleder
  • Pelze und Pelzwaren
  • Filz und Vliesstoffe
  • Schuhe
  • maschinell hergestellte Tepiche und Teppichböden


Das Technische Reglement der Zollunion 017/2011 ist am 01.06.2012 in Kraft getreten.


TR ZU 017/2011 über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie jetzt herunterladen 


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