Für Ihre Exporte nach EAWU: das GOST-R-Zertifikat

Für Ihre Exporte nach EAWU: das GOST-R-Zertifikat

GOST- und GOST-R-Zertifizierung in EAWU

Die Konformität der Produkte und Waren, die auf dem Gebiet der EAWU in Verkehr gebracht werden und die nicht durch TR TS abgedeckt sind, muss mit den Standards und Vorschriften überprüft und nachgewiesen werden. Die Geschichte der Konformitätsnachweise in EAWU geht allerdings zu den Anfängen der UdSSR zurück, als im Jahre 1925 das Komitee für Standardisierung gegründet wurde und die Entwicklung der gemeinsamen Standards übernahm. Zunächst als Unionsstandard („obschesojusnij standart“ – OST, russ.: «общесоюзный стандарт – ОСТ»), später - ab 1940 - als „Staatlicher Unionsstandard („gosudarstvennij obschesojusnij standart“ – GOST, russ.: «государственный общесоюзный стандарт – ГОСТ») bezeichnet, entstanden im Verlauf der Geschichte der Sowjetunion mehrere 10.000 Verordnungen.

Russland übernahm das sowjetische GOST-System nahezu komplett. Im Jahre 1992 wurde die Weiterführung dieses Systems auf der nationalen Ebene unter dem Namen GOST-R beschlossen.

Aktuell rückt das GOST-System im Zuge der nationalen Reformen und der Harmonisierung des Standardisierungs- und des Zertifizierungssystems der Eurasischen Wirtschaftsunion immer stärker in den Hintergrund. Die Technischen Regelwerke – TR ZU und TR EAWU – ersetzen nach und nach alte Verordnungen und gelten dann übernational für die gesamte Eurasische Wirtschaftsunion.

Freiwillige und obligatorische GOST-Zertifizierung

Viele der OST-, GOST- und GOST-R-Normen und -Verordnungen haben ihre Gültigkeit allerdings bis heute beibehalten und sind damit für bestimmte Produktgruppen nach wie vor obligatorisch. Die auszustellenden Zertifikate sind damit ein zwingender Bestandteil der erforderlichen Zollpapiere und Produktdokumentation. Ähnlich wie bei den neueren EAC-Zertifikaten kann die GOST-Zertifizierung sowohl für einmalige Warenlieferungen als auch für Serienlieferungen erfolgen.

Andere Normen und Verordnungen, die zugunsten neuerer TR ZU und TR EAWU zurückgestellt wurden, sind nun freiwillig. Durch freiwillige Zertifizierung nach GOST-Normen und entsprechende Warenkennzeichnung können Kunden von der Qualität der Produkte überzeugt werden. Damit lassen sich auf dem Zollunion Markt häufig nicht zu unterschätzende Wettbewerbsvorteile erzielen, da GOST-Zertifikate auf dem Zollunion Inlandsmarkt ein wesentliches Qualitätsmerkmal darstellen.

Eine weitere Ähnlichkeit mit dem neueren EAC-System besteht in der Unterscheidung zwischen den Zertifikaten und Deklarationen. Es gibt also genauso wie EAC-Zertifikate und EAC-Deklarationen auch GOST-Zertifikate und GOST-Deklarationen.

Je nach Variante des GOST-Konformitätsnachweises müssen unterschiedliche Dokumentenpakete zusammengestellt werden. Die genaue Dauer und die Kosten der Zertifikatsbeantragung hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von Art der Waren, Variante der Zertifizierung, Umfang der erforderlichen Tests, Anzahl der einzelnen Komponenten usw.

Unsere geschulten Mitarbeiter stellen mit Ihnen zusammen auf Grundlage der vorhandenen Dokumente genau auf Ihr Vorhaben zugeschnittene Rahmenbedingungen der Zertifizierung fest.

Notwendige Unterlagen

Der Mindestumfang der erforderlichen Dokumentation für die GOST-Zertifizierung setzt sich wie folgt zusammen:

  1. ausführliche Produktbeschreibung
  2. technischer Pass
  3. Prüfprotokolle
  4. Betriebsanleitung
  5. vorhandene europäische Zertifikate: (z.B. CE, ISO)

Je nach Konstellation können weitere Unterlagen und Bescheinigungen benötigt werden.

Merkmale der Kennzeichnung

Die Anforderungen an die Kennzeichnung der mit den GOST-Normen konformen Erzeugnisse sind in der EAWU von Rosstandart genauestens vorgeschrieben.

Die zertifizierungspflichtigen Produkte müssen vor Inverkehrbringen, neben der eigentlichen GOST-Zertifizierung, auch mit dem GOST-Zeichen versehen werden, um die Konformität mit allen gesetzlichen Anforderungen der EAWU vorzuweisen. Das Inverkehrbringen von zertifizierungspflichtigen Produkten und Waren ohne entsprechende GOST-Markierung ist verboten.

Das GOST-Zeichen besteht aus einer Kombination der kyrillischen Buchstaben „P“, „C“ und „T“. Der Buchstabe „Р“ ist im Buchstaben „C“, der in Form einer Messzange dargestellt ist, eingeschrieben. Das „T“ wiederum steht zwischen den beiden Enden von „C“ und suggeriert Messung der Schriftgröße des „T“ mithilfe der Messzange „C“. Unter dem GOST-Zeichen wird die jeweils angewandte GOST-Norm fett eingetragen.

Sofern die Zertifizierung freiwillig erfolgt, ist die Markierung der Produkte bzw. deren Verpackung mit dem GOST-Zeichen ebenfalls freiwillig. Das GOST-Zeichen muss allerdings im Falle der Verwendung mit dem Zusatz „freiwillige Zertifizierung“ ergänzt werden.

Das GOST-Zertifikat: Aussehen und Angaben

Je nach Variante des GOST-Zertifikats unterscheidet sich die Farbe des Papiers, auf dem der Konformitätsnachweis gedruckt wird. Für obligatorische Zertifizierung wird gelbes Papier verwendet, während ein freiwilliges Zertifikat auf dem blauen Blanko ausgestellt wird. In jedem Fall handelt es sich um spezielles mehrfach geschütztes Papier.

Zu den Sicherheitsmerkmalen des GOST-Zertifikats zählen:

Mehrfarbige Guillochen

Die aus feinen, ineinander verschlungenen Linien bestehenden Schutzmuster, die Guillochen, dienen der Reproduktionssicherheit, zum Beispiel durch Kopieren. Bei Reproduktionen werden die Linienstrukturen des Originals in punktierte Rasterstrukturen aufgelöst.

Mikroschriften

Die Ränder eines GOST-Zertifikats sowie die Unterschriftsfelder sind mit Mikroschriften versehen.

Melierfasern und Wasserzeichen

Zusätzlich ist das Papier eines GOST-Zertifikats mit Wasserzeichen und unregelmäßigen Melierfasern ausgestattet, die unter UV-Beleuchtung lumineszieren und auf diese Weise Fälschungen vorbeugen.

Einmalige Nummer des GOST-Zertifikats

Jedes GOST-Zertifikat ist mit einer einmaligen Nummer versehen, mit der es im zentralen Register eingetragen und online jederzeit verifizierbar ist.

Beispiel: РОСС DE.XX00.A00000

Der erste Teil – „РОСС“ – steht in Kyrillisch für Russland bzw. die Russische Föderation, gefolgt vom Kürzel des Herstellungslandes, „DE“ – für Deutschland. Die weiteren vier Stellen nach dem Punkt geben Aufschluss über die Zertifizierungsbehörde. Der Typ des Zertifikats ist im letzten Abschnitt der Zertifikatsnummer angegeben: „A“ steht zum Beispiel für einmalige Zertifizierung und „B“ würde für Serienzertifizierung (mehrere Jahre) stehen und so weiter. Die fünfstellige Zahl, die an den Zertifikatstyp angehängt ist, ist die fortlaufende Nummer des Zertifikats der jeweiligen Zertifizierungsbehörde.

Auf dem Zertifikat finden sich folgende Angaben:

  • einmalige Registrierungsnummer des Zertifikats
  • Bezeichnung der zertifizierten Produkte
  • Zolltarifnummer
  • technische Reglements, deren Anforderungen die zertifizierten Produkte entsprechen
  • Gültigkeitsdauer
  • Firmierung und Anschrift des Herstellers
  • Zertifizierungsbehörde
  • Verweise auf Prüfprotokolle und andere Dokumente
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