Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 005/2011 „Über die Sicherheit der Verpackung“
Im Technischen Regelwerk der Zollunion 005/2011 sind die einheitlichen Anforderungen an Verpackungen und die damit zusammenhängende Lagerungs-, Transport- und Entsorgungsprozesse festgelegt.
Das Regelwerk dient zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie zum Schutz des Eigentums und der Umwelt. Darüber hinaus enthält das TR ZU 005/2011 Warnungen vor Handlungen, die Verbraucher von Verpackungen hinsichtlich ihres Zwecks und ihrer Sicherheit in die Irre führen.
Gemäß den Anforderungen des Technischen Regelwerks müssen Verpackungen so entworfen und hergestellt werden, dass die mit der Konstruktion, den Materialien, der chemischen Beständigkeit oder der Dichte verbundenen Risiken bei bestimmungsgemäßer Verwendung minimiert werden.
Das TR ZU 005/2011 legt außerdem Kennzeichnungsanforderungen, Konformitätsbewertungsverfahren und den Grenzwert von Schadstoffen fest, der nicht überschritten werden darf.
Das Technische Reglement der Zollunion 005/2011 ist am 01.07.2012 in Kraft getreten.
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