Das Technische Reglement der Zollunion über die Sicherheit von Mobiliar enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an Angelegenheiten rund um sämtliche Möbelprodukte. Durch die Sicherheitsanforderungen soll in erster Linie die Gesundheit des Menschen geschützt werden sowie auch das Eigentum der Nutzer. Des Weiteren sollen die Nutzer vor irreführenden Handlungen durch fälschliche Informationen geschützt werden. Hierzu wurden Kriterien von der Zollunion festgelegt, die sich hauptsächlich auf die Herstellung von Möbelprodukten beziehen. Um einen Zugang des Mobiliars nach Zollunion oder in die Eurasische Wirtschaftsunion zu ermöglichen, sind die Sicherheitsanforderungen des TR ZU 025/2012 einheitlich und verbindlich für jegliche Möbelprodukte einzuhalten.
Geltungsbereich von TR ZU 025/2012
Die Sicherheitsanforderungen des TR ZU 025/2012 umfassen im Wesentlichen folgende Aspekte:
- mechanische Sicherheit
- chemische Sicherheit
- Brandsicherheit
- elektrische Sicherheit
- hygienische Sicherheit
Darüber hinaus gelten die Aspekte zur Sicherheit aus dem TR ZU 025/2012 für sämtliche Möbel, die auf dem freien Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion in Verkehr gebracht werden, sei es durch Produktion innerhalb der Zollunion oder durch Import aus dem Ausland.
Unikatproduktionen oder Designermöbel fallen ebenso obligatorisch unter dieses Technische Reglement der Zollunion. Jedoch bilden gebrauchte Möbel als solche eine Ausnahme zum Geltungsbereich und müssen somit nicht die Sicherheitsanforderungen des TR ZU 025/2012 obligatorisch einhalten. Eine genaue und vollständige Auflistung der Möbelstücke, die unter den Geltungsbereich dieses technischen Reglements fallen, ist in der Originalfassung des Technischen Regelwerks der Zollunion über die Sicherheit von Mobiliar in Anhang 1 aufzufinden.
Zertifizierungs- und Deklarationsverfahren nach TR ZU 025/2012
Die aus dem TR ZU 025/2012 entstehenden Sicherheitsanforderungen an Möbel und ihre Sicherheit sind obligatorisch einzuhalten, damit ein Zugang in den freien Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion überhaupt erst ermöglicht wird. Der Nachweis, dass die produzierten oder zu importierenden Möbel auch in Konformität mit den Sicherheitsanforderungen stehen, geschieht in Form von Konformitätsnachweisverfahren wie beispielsweise der EAC-Zertifizierung.
EAC-Deklaration
Die EAC-Deklaration stellt eine einfachere und günstigere Alternative zur EAC-Zertifizierung dar und ist somit ebenfalls ein Nachweis über die Konformität der Produkte mit den Sicherheitsanforderungen der Technischen Regelwerke der Zollunion. Sie wird von einer akkreditierten Prüfungsstelle durchgeführt und anschließend in ein einheitliches Register der Zollunion eingetragen.
EAC-Zertifizierung
Das EAC-Zertifikat, das sich aus der Zertifizierung ergibt, ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die zu importierenden Produkte in die Eurasische Wirtschaftsunion den Sicherheitsanforderungen der Technischen Regelwerke der Zollunion entsprechen. Bei Konformitätsbestätigung dürfen diese Produkte im gesamten Gebiet der Zollunion auf dem freien Markt bewegt und verkauft werden. Aus dem Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 620 vom 07.04.2011 ist eine einheitliche Liste der zertifizierungspflichtigen Güter innerhalb der Zollunion zu entnehmen. In der Liste sind Güter niedergeschrieben, die zwingend mit einer EAC-Zertifizierung versehen werden müssen.
Produkte nach TR ZU 025/2012, die einer EAC-Deklaration unterliegen
Die EAC-Deklaration ist grundsätzlich für Möbel zuständig, die im privaten oder gewerblichen Bereich genutzt werden und denen keine gesonderte, vor allem Kinder betreffende Funktion zukommt oder wenn nichts Spezifisches vom Technischen Reglement der Zollunion bestimmt wird.
Produkte nach TR ZU 025/2012, die einer EAC-Zertifizierung unterliegen
Für folgende Möbel gelten, wie aus den Sicherheitsanforderungen dieses technischen Reglements zu entnehmen ist, gesonderte bzw. strengere Vorschriften und sie fallen somit unter die EAC-Zertifizierung:
- Kindermöbel
- Kindergartenmöbel
- Schulmöbel
Diese Möbel unterliegen einer EAC-Zertifizierung, da die Sicherheit von Kindern unter besonderem Schutz steht und diese Möbel im unmittelbaren Umfeld von Kindern befindlich sind.
Produkte, die unter den Geltungsbereich des TR ZU 025/2012 fallen, für die es jedoch keiner Konformitätsbestätigung der Zollunion bedarf
Für folgende Möbel ist eine Konformitätsbestätigung nicht notwendig:
- medizinische Möbel
- zahnärztliche Möbel
- tierärztliche Möbel
- Gebrauchtmöbel
- antike Möbel
- Möbelstücke, die für Werbezwecke eingesetzt werden
Für Möbelstücke ist meist zusätzlich zu den Sicherheitsanforderungen des TR ZU 025/2012 zu beachten, dass noch weitere Technische Regelwerke der Zollunion einschlägig sein können und die darin befindlichen Anforderungen ebenfalls einheitlich eingehalten werden müssen. Das TR ZU 025/2012 legt beispielsweise unter anderem auch Anforderungen an die elektrische Sicherheit von Mobiliar fest. Sobald aber die in einem Möbelstück befindliche Elektrik einen Wechselstrom zwischen 50 und 1.000 Volt oder einen Gleichstrom zwischen 75 und 1.500 Volt hat, fällt dieses Möbelstück unter den TR ZU 025/2012 über die Sicherheit von Mobiliar, zugleich aber auch unter den TR ZU 004/2011 über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen.
Unter Umständen müssen bestimmte Möbelstücke über zusätzliche Konformitätsnachweise verfügen. Dies ist der Fall, wenn es sich um Möbelstücke handelt, die unter strengerer Kontrolle stehen, so zum Beispiel Möbel mit Bezug auf Kinder. Diese Möbel unterliegen ohnehin bereits einer EAC-Zertifizierung, aber im Sinne des vollumfänglichen Schutzes der Kinder sind eventuell Konformitätsnachweise wie z.B. das TR-Brandschutzzertifikat oder eine staatliche hygienische Registrierung zusätzliche notwendige Kriterien. Das TR-Brandschutzzertifikat kann außerdem auch ein zusätzlicher notwendiger Konformitätsnachweis für Möbel mit elektrischer Verkabelung sein. Für solche Einzel- und Ausnahmefälle wenden Sie sich gerne an unser Expertenteam.
Gültigkeitsdauer und Kennzeichnungspflicht
Abhängig von der Art des angestrebten Projekts kann die Gültigkeitsdauer eines Zertifikats oder einer Deklaration zwischen 1 und 5 Jahren betragen. Die Unterscheidung zwischen Einzel- oder Serienproduktion ist insofern wichtig, als dass die Laufzeit an Ihr konkretes Projekt angepasst werden kann.
Nach erfolgreicher Prüfung der Konformitätsbestätigung müssen die betroffenen Produkte obligatorisch und einheitlich mit einem EAC-Zeichen versehen werden, da alle Produkte einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Das EAC-Zeichen muss gut erkenn- und lesbar am Produkt angebracht werden, und zwar so, dass es über die gesamte Zeit des Produkt-Lebenszyklus hinweg bestehen bleibt. Bei Nichteinhaltung dieser Kennzeichnungspflicht kann der zuständige Staat Strafmaßnahmen ergreifen, die im schlimmsten Fall zur Verweigerung der Einfuhr des Produktes führen können.
Haben Sie genauere Fragen bezüglich dieses technischen Reglements? Oder wollen Sie sich für ein anstehendes Projekt ausführlich informieren? Dann kontaktieren Sie uns – unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung und berät Sie kompetent und umfassend.