TR ZU 024/2011 | Technisches Regelwerk der Zollunion über die Sicherheit von Öl- und Fetterzeugnissen

TR ZU 024/2011 | Technisches Regelwerk der Zollunion über die Sicherheit von Öl- und Fetterzeugnissen

Icon TR ZU 024/2011

Das Technische Reglement der Zollunion 024/2011 erstreckt sich auf dem gesamten Gebiet der Zollunion und beinhaltet Anforderungen an in den Verkehr zu bringende Öl- und Fetterzeugnisse. Gewichtung wird hierbei insbesondere auf Herstellung, Lagerung, Beförderung und Vertrieb gelegt. Die Anforderungen des TR ZU 024/2011 sollen gewährleisten, dass sowohl die Gesundheit des Menschen im Generellen geschützt als auch die Vorbeugung fälschlicher Verwendung durch den Verbraucher im Speziellen eingehalten wird.

Anwendungsbereich

Unter den Anwendungsbereich des TR ZU 024/2011 fallen:

  • pflanzliche Öle und Anteile von pflanzlichen Ölen
  • Milchfettersatz
  • Margarinen
  • Kakaobutter und Ähnliches
  • Kakaobutterverbesserungsmittel des Typs SOS
  • Kakaobutterersatz des Typs POP
  • Soßen auf der Basis von pflanzlichen Ölen
  • Mayonnaise und Mayonnaise-Soßen
  • Cremes auf Pflanzenölbasis
  • destilliertes Glycerin
  • umgeesterte, desodorierte und verfeinerte Öle und Fette
  • hydrierte und raffinierte Öle und Fette
  • Aufstriche mit Anteilen von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten
  • Spezialfette, einschließlich Speise-, Süßwaren- und Backwarenfetten
  • natürliches rohes Glycerin
  • Seife

Produkte, die nicht von den Anforderungen des Technischen Reglements der Zollunion betroffen sind, sind:

  • Öl- und Fettprodukte aus nicht industrieller Herstellung (mit Ausnahme von Pflanzenöl)
  • Öl- und Fettprodukte, die nicht zum Verzehr geeignet und gedacht sind (mit Ausnahme von natürlichem Glycerin und Seife)

Schale mit Planzenöl auf Tisch


Konformitätsnachweis

Bei nachweislicher Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen des TR ZU 024/2011 werden sämtliche Produkte in Form einer EAC-Deklaration gekennzeichnet und erhalten dadurch die Erlaubnis, in den freien Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion in Verkehr gebracht zu werden. 

Die EAC-Zeichen müssen an jedem Produkt angebracht werden und es ist dafür zu sorgen, dass sie während der angegebenen Mindesthaltbarkeit gut erkenn- und lesbar sind.

Haben Sie genauere Fragen bezüglich dieses technischen Reglements? Dann wenden Sie sich gerne an uns! Unser geschultes Fachpersonal berät Sie gerne.

Das Technische Regelwerk der Zollunion 024/2011 ist am 01.07.2013 in Kraft getreten.



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