Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 003/2011 „Über die Sicherheit von Schienenverkehrsinfrastruktur“
Im Technischen Regelwerk der Zollunion 003/2011 findet man die verbindlichen Sicherheitsanforderungen an die Eisenbahninfrastruktur auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion. Die Anforderungen gelten sowohl in Bezug auf öffentliche als auch nichtöffentliche Verkehrslinien.
Die Schienenverkehrsinfrastruktur umfasst:
- Subsysteme der Schienenverkehrsinfrastruktur: Schienenfahrbahn, Bahnenergieversorgung, Bahnautomatisierung und Telemechanik, Bahntelekommunikation sowie Stationsgebäude, -bauten und -einrichtungen
- Bestandteile von Subsystemen der Schienenverkehrsinfrastruktur und deren Komponente
Von diesem Regelwerk sind die betriebsinterne Eisenbahninfrastruktur und die Infrastruktur für den Hochgeschwindigkeitsverkehr nicht abgedeckt.
Das Technische Regelwerk der Zollunion 003/2011 ist am 02.08.2014 in Kraft getreten.
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