Abnahmeprotokoll für die Beantragung der EAC-Zertifikate
Erfolgt der Konformitätsnachweis der Erzeugnisse mit den Technischen Reglements der Zollunion bzw. Eurasischen Wirtschaftsunion (TR ZU bzw. TR EAWU) auf Basis der EAC-Zertifizierung, kann die Abnahme durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle und Ausstellung eines Abnahmeprotokolls notwendig sein.
Die Abnahme kann dabei sowohl beim Hersteller als auch am Lieferort vor der Beantragung des Zertifikats durchgeführt werden. Da die Beantragung des EAC-Zertifikats erst nach Vorlage des Abnahmeprotokolls erfolgen kann, empfehlen wir, je nach Umständen, die Abnahme beim Hersteller – also noch vor der Auslieferung – durchzuführen.
Das Abnahmeprotokoll wird mit dem Begehungsdatum versehen und von den beteiligten Vertragspartnern und dem Vertreter der Zertifizierungsstelle unterschrieben.
Neben der Voraussetzung für die Beantragung der EAC-Konformitätsnachweise hat das Abnahmeprotokoll auch die Funktion, die Grundlage und Fristen für Mängelansprüche und Verjährung zu bestimmen.