TR ZU 037/2016: Pflichtzertifizierung von Elektro- und Elektronikgeräten in der EAWU

Das neue Technische Regelwerk über die Konformitätsbewertung elektrischer und elektronischer Produkte TR ZU 037/2016 trat endgültig in Kraft


Im März 2020 trat das Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 037/2016 "Über die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in elektrischen und elektronischen Geräten" endgültig in Kraft. Den Anforderungen des technischen Regelwerks unterliegen Elektrogeräte für den Hausgebrauch (Koch-, Reinigungs-, Gartengeräte), elektronische Datenverarbeitungsmaschinen und zugehörige Geräte (Computer, Laptops, Druckgeräte), Telefone und andere Telekommunikationseinrichtungen, etc.


Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, welche technische Anforderungen Ihr Produkt erfüllen muss, um die Einführ nach Zollunion oder in die anderen EAWU-Länder sicherzustellen. Kontaktieren Sie uns jetzt, um sich rechtzeitig zum Konformitätsbewertungsprozess vorzubereiten.

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TR ZU 037/2016

Das technische Regelwerk 037/2016 "Über die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in elektrischen und elektronischen Geräten" legt die Anforderungen an bestimmte Produkttypen fest, um das Leben, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu schützen, sowie um die Verbraucher der Elektro- und Elektronikgeräte in Bezug auf gefährliche Inhaltstoffe in diesen Geräten zu warnen.

 

Ferner stellt das Reglement die Anforderungen und Normen an zulässige Konzentrationen von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom in den hergestellten Elektrogeräten. Der Hersteller muss diese Anforderungen erfüllen, um seine Elektronik- und Elektroprodukte in den freien Handelsverkehr der EAWU bringen zu dürfen.


TR ZU 037/2016 trat am 1. März 2018 in Kraft. Jedoch wurde eine Übergangsfrist von zwei Jahren festgelegt, um Herstellern und Importeuren einen Zeitraum für systematische Anpassungen und Vorbereitungen zu geben. 


Ab 1. März 2020 ist das Inverkehrbringen von elektrischen und elektronischen Produkten ohne Konformitätsbewertung nach TR ZU 037/2016 nicht gestattet.


Die Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 037/2016 sind analog zur 2011/65/EU Richtlinie (RoHS). 

Beim EAC Konformitätsbewertungsverfahren soll der Antragsteller die technische Dokumentation gemäß GOST EN 50581-2016 als Nachweis der Produktkonformität vorlegen.

Die Konformitätsbewertung elektrischer und elektronischer Produkte wird ausschließlich von akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt, die in das einheitliche Register der Zertifizierungsstellen und Prüflabore der EAWU eingetragen sind.

Die WR Certification GmbH steht Ihnen als kompetenter Partner bei allen Zertifizierungsfragen jederzeit zur Verfügung. 


Produktliste

Die Konformitätsbewertung der Elektro- und Elektronikprodukten ist in Form einer Deklarierung für folgende Produkte obligatorisch durchzuführen:

  • Elektrische Haushaltsgeräte:

zur Zubereitung und Aufbewahrung von Lebensmitteln und zur Mechanisierung von Küchenarbeiten sowie andere Küchengeräte,

Haushaltsgeräte zum Waschen, Bügeln, Trocknen, Reinigen von Kleidung und Schuhen,

zum Reinigen von Räumen,

Klimaanlagen und Ventilatoren,

Geräte für persönliche Hygiene (z.B.: elektrische Zahnbürsten, Rasierer),

Geräte zur Körper-, Haar-, Nagel-, und Hautpflege,

zum Aufwärmen des Körpers,

Massagegeräte,

Spiel-, Sport- und Fitnessgeräte,

Audio- und Videoanlagen, Fernseher und Rundfunkempfänger,

Näh- und Strickmaschinen,

Ladegeräte, Netzteile, Spannungsregler, Kabel,

Elektrische Gartengeräte,

für Aquarien und Gartenteiche,

Elektropumpen,

elektrische und elektronische Uhren,

Taschenrechner,

Verkabelungszubehör,

Verlängerungskabel;

  • EDV-Maschinen und Geräte, die an EDV Maschinen angeschlossen werden können:

Server, PC-Systemeinheiten,

Laptops,

Tablets, Smartphones, Handy andere kleine Kommunikationsgeräte,

Tastaturen, Computermäuse und andere Steuergeräte (Joysticks, Helme, Brillen),

Datenträger,

Monitore,

Drucker,

Scanner,

Lautsprecher und Kopfhörer,

Multimedia-Projektoren,

Leser von biometrischen Informationen,

Webcams,

Modems,

Geräte für unterbrechungsfreie Stromversorgung;

  • Telekommunikationsanlagen (Lesergeräte):

a) Festnetz und Mobiltelefone,
b) Münztelefone,
c) Faxgeräte,
d) Fernschreiben,
e) tragbare und untragbare Radiosender,
e) Hochfrequenzidentifikationsetiketten;

  • Kopiergeräte und andere elektrische Büroausrüstung;

Elektrisches Werkzeug;

Lichtquellen und Lichtausrüstung, einschließlich Möbelbeleuchtung;

Musikinstrumente;

Spielautomaten und Handelsgeräte;

Registrierkassen, Fahrkartenautomaten, Lesegeräte, Geldautomaten, Informationsanlagen;

Kabel, Drähte und Leitungen zur Verwendung bei Nennspannung nicht mehr als 500 V Wechsel- und (oder) Gleichstrom, mit der Ausnahme von Glasfaserkabeln;

Automatische Schalter und Fehlerstromschutzschalter;

Brand-, Sicherheits- und Feuermelder.

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