Die Listen der Feuerlöschgeräte und Lebensmittelzusatzstoffe, die der Konformitätsbewertung unterliegen

Die Listen der Feuerlöschgeräte und Lebensmittelzusatzstoffe, die der Konformitätsbewertung unterliegen, wurden genehmigt

Am 11. Oktober 2019 veröffentlichte die Eurasische Wirtschaftskommission zwei Beschlüsse ihres Vorstands mit den Produktlisten, für die die Vorlage einer Bescheinigung über die Einhaltung der technischen Regelwerke bei der Zollanmeldung obligatorisch ist.

Es handelt sich dabei um die Beschlüsse Nr. 170 und Nr. 172 vom 8. Oktober 2019.

Der Beschluss Nr. 170 enthält eine Liste von Brandschutz- und Feuerlöschegeräten, bei deren Zollanmeldung eine Bescheinigung über die erfolgte Konformitätsbewertung gemäß dem technischen Regelwerk TR EAWU 043/2017 vorzulegen ist. Diese Liste umfasst 19 Abschnitte und 104 Produktbezeichnungen.

So ist ein EAC Zertifikat zum Beispiel für die folgenden Produktgruppen zwingend erforderlich:

  • Feuerlöscher (Pulver, Schaum);
  • tragbare/mobile Feuerlöscher;
  • flammhemmende Mittel;
  • persönliche Feuerwehrschutzausrüstung;
  • Feuermelder, etc.


Eine EAC Deklaration ist zum Beispiel für die folgenden Produkte vorzulegen:

  • Gas-Feuerlöschmittel;
  • Feuerlöschschränke, Hyranten;
  • Mobile Feuerwehrausstattung (Fahrzeuge, Hebebühnen, Autoleitern);
  • Feuerwehr-Rettungsseile, -Rettungsgurte;
  • Feuerlaternen, Wärmebildkameras, etc.


Mit dem Beschluss Nr. 172 vom 8. Oktober 2019 wurde die Liste der Produkte genehmigt, welche bei der Zollanmeldung ein Dokument über die Konformitätsbewertung gemäß dem technischen Regelwerk TR ZU 029/2012 "Sicherheitsanforderungen für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromen und Verarbeitungshilfsstoffe" aufweisen müssen. Als Konformitätsnachweis, der bei der Zollanmeldung beizulegen ist, gilt eine Konformitätserklärung, eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung (SGR Zertifikat) oder die Informationsangabe zur staatlichen Registrierung im Einheitlichen Register.

Die Liste enthält 60 Produktbezeichnungen, darunter:

  • Bindemittel;
  • Glasiermittel;
  • Süßmittel;
  • Säureregulatoren, Backtriebmittel;
  • Konservierungsstoffe;
  • Farbstoffe, etc.

Beide Beschlüsse treten am 10. November 2019 in Kraft.

Bewertung: 0 von 5. Abstimmungsergebnisse: 0
Anfragen Sie uns
Zertifikat hier anfragen

Wenn Sie ein Zertifikat bei uns in Auftrag geben wollen, können Sie das ganz einfach über unser Webformular machen. Tragen SIe dazu einfach Ihre Mailadresse ein. Anschließend kümmern sich unsere Experten um alles weitere und nehmen Kontakt zu Ihnen auf.