Bekanntgabe der Regeln für EEU

Bekanntgabe der Regeln für das Einheitliche Register der in der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Konformitätsbewertungsstellen (EAWU)


Am 1. Januar 2020 traten die Regeln für die Beschlussfassung der nationalen Akkreditierungsstelle über die Aufnahme akkreditierter Personen in den nationalen Teil des Einheitlichen Registers der Konformitätsbewertungsstellen der EAWU und deren Ausschluss davon in Kraft.


Die Regeln wurden durch den Regierungsbeschluss Nr. 1236 genehmigt, der am 21. September dieses Jahres verabschiedet und vier Tage später veröffentlicht wurde. Zur gleichen Zeit, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, begann das Dokument seine Rechtswirkung.


Gemäß der Geschäftsordnung wird die Entscheidung, eine akkreditierte Person in den nationalen Teil des Einheitlichen Registers der Konformitätsbewertungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion aufzunehmen, von der Bundesakkreditierungsstelle nach Prüfung des entsprechenden Antrags getroffen. Diese Erklärung listet die Liste der Produkte auf, die einer Konformitätsbewertung mit den Anforderungen der TR TS und TR EAEU unterliegen oder in die Single List of Products aufgenommen wurden, wodurch die Konformität mit der Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen und Konformitätserklärungen in einer einzigen Form bestätigt werden muss. Für die aufgeführten Produkte plant die Zertifizierungsstelle oder das Prüflabor die Durchführung von Arbeiten zur Konformitätsbestätigung.


Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen zu prüfen.


Damit eine positive Entscheidung getroffen werden kann, müssen die Zertifizierungsstellen und/oder Prüflabore folgende Bedingungen erfüllen:

- Die Kriterien für die Aufnahme in den nationalen Teil des Registers müssen erfüllt sein.

- Es muss eine positive Entscheidung des Interdepartementalen Rates der Nationalen Qualitätsinfrastruktur vorliegen, die ihnen die Möglichkeit gibt, auf dem Gebiet der obligatorischen Konformitätsbestätigung zu arbeiten.

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