Kasachstan ist genau wie Russland und Weißrussland ein Gründungsmitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Daher unterliegen hier auch alle Importe einer Zertifizierungspflicht gemäß den Technischen Regelwerken der Zollunion (TR ZU) und müssen mit einem EAC-Zertifikat bzw. einer EAC-Deklaration zertifiziert werden. Bevor in Kasachstan das TR ZU-System angewandt wurde, fand das GOST-K-Zertifikat bei der Einfuhr von Waren Anwendung. Heute ist dieses Zertifikat nur noch freiwillig zu leisten und dient daher eher als Qualitätsmerkmal für die kasachische Bevölkerung, denn innerhalb der Bevölkerung hat das GOST-K-Zertifikat seinen Wert als Qualitätsmerkmal nicht verloren. Außerhalb Kasachstans hat es jedoch keinerlei Bedeutung, da es durch das EAC-Zertifikat abgelöst wurde.
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