
EAC-Zertifizierung: Weißrussland
In Weißrussland (Belarus) gilt für die Einfuhr sämtlicher Waren, wie in den anderen Staaten der Zollunion, ebenfalls die Pflicht der Zertifizierung/Deklarierung nach TR ZU. Darüber hinaus sind für spezielle Produkte und Erzeugnisse zusätzliche Zulassungspflichten vorhanden, die von der Abteilung GosPromNadzor des Ministeriums für Katastrophenschutz überwacht werden. Produkte, die in diese Zuständigkeit fallen, werden vor dem Import nach Weißrussland einer zusätzlichen Prüfung unterzogen und danach durch GosPromNadzor registriert. Dieses Verfahren beschränkt sich mittlerweile auf wenige Produkte und Anlagen, denn die meisten Zulassungspflichten sind heutzutage durch die Zertifizierung/Deklarierung nach TR ZU ersetzt worden. So reicht in den meisten Fällen also ein EAC-Zertifikat bzw. eine EAC-Deklaration für die Einfuhr von Waren nach Weißrussland völlig aus. Um für Ihr Projekt eine genaue Aussage darüber treffen zu können, ob Sie weitere Prüfungen durch GosPromNadzor benötigen, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit unseren Mitarbeitern auf.